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EuGH-Generalanwalt: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig (12.12.2013) Drucken E-Mail

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte. Zu dieser Einschätzung gelangt Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, in seinem Gutachten, das er im Rahmen des Klageverfahrens gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angefertigt hat. Die Klage wurde von den Verfassungsgerichten in Irland und Österreich im Rahmen nationaler Verfahren an den EuGH weitergereicht, um dort die Vereinbarkeit der anlasslosen Überwachung der EU-Bevölkerung mit fundamentalen Rechten prüfen zu lassen.

"Auch wenn das Gutachten noch kein Urteilsspruch ist, sollte klar sein, dass damit die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keine Option mehr sein kann," kommentiert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wenn die geplante große Koalition jetzt noch immer ihrem Koalitionsvertrag folgen sollte und die Totalprotokollierung des Telefon- und Internetverhaltens der Menschen erneut zum Gesetz macht, würde klar werden, dass Union und SPD mit ihrer Überwachungspolitik den Boden der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit verlassen haben."

"Wir fordern Union und SPD auf, noch heute klar zu machen, dass sie die Vorratsdatenspeicherung nicht einführen werden," ergänzt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis. "Erfolgt das nicht, dann müssen die SPD-Mitglieder dies zum Anlass nehmen, bei der noch laufenden Befragung gegen die Annahme des Koalitionsvertrages zu stimmen. Denn es darf nicht sein, dass die deutsche Politik sehenden Auges einer grundrechtswidrigen Richtlinie folgt und daraus ein Überwachungsgesetz macht."

 

 
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