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Keine NSA für alle - Internetüberwachung durch Privatpersonen vorläufig abgewendet (14.12.2015) Drucken E-Mail

Im Vorfeld der Bundestagsanhörung zur WLAN-Haftung[1] hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus den Reihen der Koalition erfahren, dass die vom Bundesrat geforderten Datenauskünfte über Internetnutzer an Privatpersonen und Unternehmen zum "Schutz von Persönlichkeitsrechten" erst einmal vom Tisch sind und nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Reform des Telemediengesetzes behandelt werden sollen. 

Der Bundesrat hatte gefordert, dass Internetanbieter wie Google, Facebook, eBay, Spiegel Online oder Heise Online künftig an Privatpersonen Auskünfte darüber erteilen sollen, wer was im Netz geschrieben hat.[2] Der Hintergrund: 2014 war ein Arzt daran gescheitert, den Urheber einer negativen Bewertung seiner Behandlung in Erfahrung zu bringen.[3] Unter anderem wurde ihm im Netz vorgeworfen, Patientenakten in Wäschekörben zu lagern und eine Krankheit falsch behandelt zu haben.[4]

Die Bundesregierung antwortete[5] dem Bundesrat, während bisher "der Datenschutz Vorrang" habe, habe sie "grundsätzlich keine Einwände" gegen die Zulassung von Datenauskünften über Internetnutzer an Privatpersonen. Denkbar wäre dies nicht nur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, sondern im Hinblick auf "alle sonstigen absoluten Rechte" wie z.B. das Sacheigentum, das Markenrecht, Patentrechte und das Recht am Gewerbebetrieb. Im Zuge der EU-Datenschutz-Grundverordnung würden "Schlussfolgerungen ... hinsichtlich aller in Deutschland bestehenden Datenschutzvorschriften zu ziehen sein".

Ingo Jürgensmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: "Das Recht auf anonyme Internetnutzung ist Voraussetzung der freien Meinungsäußerung im Netz und der Aufdeckung von Missständen durch Whistleblower. Wer bei jeder kritischen Äußerung eine teure Abmahnung befürchten muss, wird sich selbst zensieren. Wenn Internetanbieter ihre Nutzer Privaten verpfeifen müssen, drohen Abmahnwellen und eine Unterdrückung unliebsamen zivilgesellschaftlichen Protests durch Unternehmer. Die Bundesregierung sollte ihre Überlegungen aufgeben, denn unzulässige Veröffentlichungen können schon heute gelöscht und strafbare Posts von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Gegen Flüchtlingshetze helfen private Schnüffelrechte nicht, da Flüchtlinge kaum Abmahnungen versenden werden. Gegen Online-Hass sind Zivilcourage und klare Antworten anderer Nutzer die richtige Antwort."

Wie der Arbeitskreis seine Kritik im Einzelnen begründet

 
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