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Bürgerrechtler bringen Massenproteste vor das Bundesverfassungsgericht (27.11.2016) Drucken E-Mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützt die mit Digitalcourage e.V. und 20 Prominenten gemeinsam eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur flächendeckenden Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung, und bringt so den Protest Zehntausender von Bürgern gegen ausufernde Überwachung vor das höchste deutsche Gericht.

"Vor fünf Jahren haben etwa 65.000 Menschen unsere Petition beim Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt," sagt der damalige Petent und jetzige Beschwerdeführer Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. "Ihnen fühlen wir uns nach wie vor verpflichtet, und wollen ihnen nun mit unserem Gang nach Karlsruhe auch eine Stimme vor dem Bundesverfassungsgericht geben."

Das erste deutsche Gesetz der damaligen großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für verfassungswidrig und ungültig erklärt. Die Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass sich das wiederholten kann: "Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt," sagt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis. "Die unbelehrbaren deutschen Regierungsparteien haben trotzdem ein neues Gesetz verabschiedet, das genau jene anlasslose Überwachung erzwingen soll, die der EuGH für unvereinbar mit der EU-Menschenrechtscharta erklärt hat. Das halten wir für verfassungswidrig, und wenden uns daher erneut an die Richter in Karlsruhe."

Am Montag, den 28. November, findet am Rande der Einreichung der Beschwerde eine Pressekonferenz mit einigen Beschwerdeführern statt.

 
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