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Bürgerrechtler-Bündnis begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (22.12.2016) Print E-mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und sieht sich in seinem langjährigem Einsatz gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar.

"Wir begrüßen das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs", kommentiert Ingo Jürgensmann vom Arbeitskreis Vorratspeicherung. "Der EuGH stellt klar, dass eine anlasslose Massenüberwachung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und nur eine gezielte Speicherung von Daten überhaupt infrage kommt. Die Bundesregierung muss nun handeln und die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal zu den Akten legen und das 2015 beschlossene Gesetz zur 'Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten' unverzüglich aufheben." 

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, ergänzt: "Besser wäre, der Gesetzgeber handelt jetzt sofort, um zu verhindern, dass die Telekommunikationsanbieter eine teure Infrastruktur aufbauen müssen, die wieder verschrottet wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung des TKG aufhebt. Regierung und Gesetzgeber dürfen jetzt nicht noch sehenden Auges zulassen, dass eine offensichtlich grundgesetz- und europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt, obwohl ihre Tage mit dem Urteil aus Luxemburg gezählt sind." 

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler fordern weiter eine Vorab-Überprüfung aller zukünftigen Sicherheitsgesetze auf ihre Wirkung und schädlichen Nebenwirkungen. "Es geht nicht an," so Franziska Lux, "dass erst jahrelange Gerichtsprozesse auf höchstrichterlicher Ebene der Bundesregierung die entsprechende Nachhilfe zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Vorhaben geben."

 
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