Bundesverfassungsgericht: Zuständigkeit in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" geklärt (30.01.2008)

Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung von heute verkündet, sind die Zuständigkeiten bezüglich der Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung nun geklärt. Für die "Massenverfassungsbeschwerde" des AK Vorratsdatenspeicherung ist der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht zuständig.