Überarbeitete Untersuchung: Vorratsdatenspeicherung ist ineffektiv (10.04.2011)

Nach einer im Januar von uns veröffentlichten Untersuchung spricht die polizeiliche Kriminalstatistik nicht für die Annahme, dass sich die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung merklich auf die Zahl oder die Aufklärung schwerer Straftaten in Deutschland ausgewirkt hätte. Die Untersuchung ist von einem Kriminologen kritisiert worden. Deshalb haben die Verfasser sie überarbeitet, um die von Prof. Dr. Müller aufgezeigten Probleme soweit wie möglich zu beheben.

In der überarbeiteten Fassung sind nur noch Straftaten, die eindeutig unter § 100a StPO fallen, berücksichtigt. Auch ist die Schlussfolgerung der Untersuchung jetzt so formuliert, dass keine falschen Schlüsse aus dem Zahlenwerk gezogen werden können, die dessen Aussagekraft übersteigen.

Am Ergebnis ändert sich dadurch nichts: Die Polizei registrierte in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten (2009: 16.814) als zuvor (2007: 15.790), die zudem seltener aufgeklärt wurden (2009: 83,5%) als noch vor Beginn der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung (2007: 84,4%).

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Der vollständige Bericht ist hier zu finden: