Vorratsdatenspeicherung :
Berlin rechnet nicht mit Strafe

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Die Frist der EU-Richtlinie, innerhalb derer Deutschland die Vorratsdatenspeicherung hätte einführen müssen, lief am 27. Dezember ab. Die Kommission hat nun erste Schritte hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Bundesregierung rechnet im Streit mit der EU-Kommission über die Vorratsdatenspeicherung nicht mit einer Geldstrafe. Der Streit mit Brüssel soll anders beigelegt werden.

In insgesamt 81 Fällen wirft die EU-Kommission Deutschland eine Verletzung von europäischen Verträgen vor. Das teilte am Freitag der stellvertretende Regierungssprecher Streiter mit, um die Bedeutung des Streits über Vorratsdatenspeicherungen zu relativieren. Dies sei einer von 26 Verfahren, in denen es darum gehe, dass Deutschland eine EU-Richtlinie nicht in nationales Recht überführt habe. In der Regel verlaufe das diskret und die Meinungsverschiedenheit werde einvernehmlich beseitigt. Noch nie sei Deutschland wegen Vertragsverletzungen zu Geldstrafen verurteilt worden.

Die übrigen Verfahren bezögen sich zumeist darauf, dass deutsche „Verwaltungspraktiken“ aus Sicht der Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Streiter nannte als Beispiel, dass die EU eine Beteiligung des Zolls an Gesundheitsinspektionen vorsehe, während Deutschland der Auffassung sei, dass dies eine Sache der Veterinärämter sei.

EU-Richtlinie nach deutschen Vorstellungen

Im Fall der Vorratsdatenspeicherung, welche wegen des Widerstands von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Deutschland nicht ermöglicht werden soll, hat die EU-Kommission erste Schritte zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine deutsche Stellungnahme angefordert. Ehe es zu einer finanziellen Sanktion kommen könnte, müsste aber erst zwei Mal Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben werden, mit entsprechenden vorherigen und nachherigen Fristen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger setzt darauf, dass die EU-Richtlinie nach ihren Vorstellungen überarbeitet wird. Die Justizministerin will nur bei konkreten Anhaltspunkten Telekommunikationsdaten bestimmter Personen für zwei Wochen „einfrieren lassen“ statt alle Daten für ein halbes Jahr zu speichern. So sollen Behörden die Möglichkeit bekommen, mit richterlicher Erlaubnis gezielt auf bestimmte Daten von Verdächtigen zuzugreifen.

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Heike Schmoll, Berlin
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