13.000 wollen gegen Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe ziehen (16.11.2007) |
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und von RA Meinhard Starostik vom 16.11.2007: Mehr als 13.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger haben bereits
Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
erteilt. Damit hat sich die Zahl der Beschwerdeführer seit dem
Gesetzesbeschluss am letzten Freitag fast verdoppelt. In der Kanzlei von Rechtsanwalt Starostik in Berlin ging heute die 13.000ste Vollmacht zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen das am letzten Freitag vom Bundestag beschlossene Gesetz zur sechsmonatigen Erfassung und Vorhaltung aller Verbindungsdaten in Deutschland ein. Doren Spaja, die Büroleiterin bittet: "Wir bitten die TeilnehmerInnen, nicht mehr in der Kanzlei anzurufen. Stattdessen bitte ausschließlich die Vollmachten zusenden, da wir uns sonst nicht mehr um das Alltagsgeschäft kümmern können. Und zur Zeit ist der normale Kanzleibetrieb lahmgelegt." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist erfreut, seit Beschluss des Gesetzes einen rasanten Anstieg der eingegangenen Vollmachten verzeichnen zu können. Besorgte Bürger können sich noch bis zum 24.12.2007 der Verfassungsbeschwerde gegen den Angriff auf ihre Privatsphäre anschließen.[1] Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Bereits im Sommer ermittelte das unabhängige Meinungsforschungsinstitut Forsa in einer repräsentativen Umfrage, dass die Totalprotokollierung der Telekommunikation von den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland mehrheitlich abgelehnt wird.[2] SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände am letzten Freitag im Bundestag durchgepeitscht. Einige SPD-Abgeordnete stimmten dem Gesetzesvorhaben mit der Begründung zu, "Beschränkung" machten "den dargestellten Paradigmenwechsel weniger unerträglich". Weiter erklärten sie: "Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."[3] Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert: "Nach unserem Grundgesetz ist das Parlament an die Grundrechte gebunden. Es ist unglaublich, dass einige Abgeordnete offenbar meinen, für die Einhaltung unserer Grundrechte nicht mehr zuständig zu sein." Immer mehr BeschwerdeführerInnen wenden sich an Rechtsanwalt Starostik wegen einer Äußerung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Dieser soll die Verfassungsbeschwerde am 07.11.2007 in Karlsruhe mit den folgenden Worten kommentiert haben: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten."[4] Rechtsanwalt Starostik teilt mit, dass er nicht über eine Strafanzeige nachdenken wird: "Ich werde meine ganze Kraft für die Vertretung meiner Mandanten bei der Verfassungsbeschwerde verwenden. Für anderes bleibt kein Raum." [1] http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de [2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/109/79/ [3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16124.pdf
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