Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes
(BKA-Gesetz) eingereicht. Bis zum 01. Juli 2008 konnte die Petition
online unterzeichnet werden.
Der Text der Petition:
Die Eingabe richtet sich gegen die Übertragung exekutiver
Eingriffsbefugnisse auf das Bundeskriminalamt.
Begründung: Die Verhütung terroristischer Anschläge konnte in der Vergangenheit
stets von den Ländern erfolgreich koordiniert werden, wie etwa im Fall
der Anschlagsplanungen im Sauerland, so dass es keiner zentralen
Polizeibehörde bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums
verstößt vielmehr gegen den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge
der Bund nur die "Koordinierung" der Verbrechensverfolgung übernehmen
darf und ihm insoweit keine exekutiven Eigenbefugnisse übertragen
werden dürfen. Der Polizeibrief soll die Gefahr einer Wiederholung der
Verbrechen früherer zentraler Polizeibehörden wie der Gestapo schon im
Ansatz unterbinden. Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch
missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der
Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind
abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine
zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Land
eingerichtet würde.
Diese Informationsseite zur Petition mit Link zur Online-Petition ist erreichbar unter:
http://www.bka-petition.de Was wird am neuen BKA-Gesetz kritisiert? Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert zunächst einmal nicht das BKA selbst und fordert auch nicht dessen Abschaffung. Allerdings sind die Erweiterungen der Befugnisse durch das neue Gesetz für den Arbeitskreis untragbar. Zitat aus Wikipedia:
Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung sollen die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzentwurfes unter anderem folgende Befugnisse regeln:
Einer vorherigen Änderung des Artikel 13 des Grundgesetzes
bedarf es nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht; Art. 13
Abs.4 GG gestatte derartige Maßnahmen. Ob derart weitreichende
Grundrechtseingriffe jedoch tatsächlich hierauf gestützt werden können,
wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überprüft. Außerdem soll das BKA das Recht erhalten, präventive Ermittlungen
ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen. Im Rahmen
dieser Vorfeldermittlungen unterliegt das BKA nicht der
Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Erst wenn die Ermittler des
BKA meinen, dass die Erkenntnisse ausreichend sind, muss die
Bundesanwaltschaft informiert werden. Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger wie Strafverteidiger oder Geistliche durchgeführt werden. Nach Einschätzung des MdB Wolfgang Wieland (Grüne) wird es dem BKA
damit in einem gewissen Grad möglich sein, sich der justiziellen und
parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Journalisten und der Chaos Computer Club kritisieren, dass der Entwurf des BKA-Gesetz den Trennungsgrundsatz
von Geheimdienst und Polizei aufweicht, welcher als Lehre aus der Zeit
des Nationalsozialismus und der geheimen Staatspolizei eingeführt wurde.
Weiterführende Informationen:
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