Stoppt die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet! |
Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die verdachtslose Aufzeichnung unseres Surfverhaltens auf staatlichen Internet-Portalen erlaubt. Kurzinfo: SurfprotokollierungNach dem Gesetz, dessen Entwurf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegt hatte, ist seit 2009 nachvollziehbar, wer wann welche Internetseite des Bundes betrachtet und welche Suchwörter dort eingegeben hat. Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" gibt einem Bundesamt das Recht, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten der Besucher staatlicher Internetangebote ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten werden Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen möglich. Bisher durften staatliche Anbieter von Internetdiensten nur die zur Abrechnung
erforderlichen Nutzungsdaten speichern. Diese Garantie zum Schutz
vertraulicher Aktivitäten im Internet beseitigt das neue Gesetz. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen ist geplant. Hintergrund-InformationenWeitere Informationen und Argumente finden Sie hier:
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