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Bürgerrechtler klagen gegen Volkszählung 2011 (22.06.2010) Print E-mail

 +++ Bürgerrechtler klagen gegen Volkszählung 2011 +++ Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen die Vollerfassung unter www.zensus11.de möglich +++

Die Volkszählung 2011 führt den Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung weiter. Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab Dienstag, dem 22. Juni 2010, um 12 Uhr besteht für jeden Mitbürger die Möglichkeit, die Klage unter www.zensus11.de zu unterstützen.

Für die deutschland- und EU-weite Volkszählung (Zensus) wird bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet. So wird zum Beispiel nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dieses nicht vorschreibt. Außerdem ist die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.

 "Bei der Volkszählung 2011 geht es um eine umfängliche Erfassung von Menschen. Die dabei entstehende Sammlung sensibler Informationen wie z.B. Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung ist höchst bedenklich. Das Zensusgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die von den Behörden als innovativ beworbene Volkszählung verdiene diesen Namen nach Meinung der Bürgerrechtler erst dann, wenn diese ohne eine gesetzlich verordnete Auskunftspflicht und ohne die Zusammenführung von Datenbeständen in einer zentralen Speicherstelle auskomme. Die Bußgeldbedrohung in Höhe von bis zu 5.000 Euro bei Auskunftsverweigerung befragter Bürger bewerten sie als völlig unangemessen.

 Auf seiner Website http://zensus11.de informiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über Hintergründe zur Volkszählung und lädt zum Mitmachen ein. In einer umfangreichen Informationssammlung im Wiki des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung werden auch alternative und verfassungskonforme Umsetzungen der Volkszählung gesammelt und diskutiert [1].

Über die Initiative

Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das neue Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Der AK Vorrat ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der sich gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzt.

 
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