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Vorratsdatenspeicherung: Politische Einflussnahme auf unliebsame Forscher? (01.02.2011) Print E-mail

+++ Das Bundesjustizministerium verlangte 2007 "Nachbesserungen" an einem unliebsamen Forschungsbericht zur Vorratsdatenspeicherung - doch welche Änderungen verlangt wurden, soll auch heute noch unter Verschluss bleiben. +++

Im Jahr 2004 forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum 30.06.2007 einen Erfahrungsbericht über die Nutzung von Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung vorzulegen. Im Juli 2007 lag der entsprechende Bericht des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Strafrecht dem Bundesjustizministerium vor, das damals wegen des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung massiv unter öffentlicher Kritik stand. Auf Wunsch des Ministeriums wurde der Bericht im September 2007 von den Forschern "nachgebessert". Das Bundesamt für Justiz "prüfte" die neue Fassung, versah sie mit "Anmerkungen" und leitete sie an das Bundesjustizministerium weiter.

Im Ministerium wurde eine Vorlage an Ministerin Brigitte Zypries erstellt, welche einen "Vorschlag zum weiteren Vorgehen" unterbreitete und die "Annahmefähigkeit" des Berichts feststellte. Der Forschungsbericht wurde trotzdem erst nach Beschluss des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November 2007 veröffentlicht - angeblich, weil "zum damaligen Zeitpunkt eine Abnahme des Gutachtens kurzfristig nicht zu finalisieren war". In ihrem Bericht waren die Forscher zu einem politisch brisanten Ergebnis gekommen: "Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen Löschungen ins Leere gehen." Und: "Die Aktenanalyse führt somit zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungszeitraum die Löschung im Zusammenhang mit der Ausführung der Verkehrsdatenabfrage jedenfalls keine erhebliche Rolle spielt."

Welche "Nachbesserungen" hat das Bundesjustizministerium damals von den unbequemen Forschern verlangt? Und warum wurde der "annahmefähige" Bericht unseren Volksvertretern vorenthalten, als sie über das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abstimmten?

Mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat ein AK Vorrat-Mitglied "Übersendung aller bei dem BMJ vorhandener Unterlagen bezüglich des Forschungsprojekts 'Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO' des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht" verlangt. Doch das Bundesjustizministerium, inzwischen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführt, lehnte den Antrag ab: Die ursprüngliche Fassung des Forschungsberichts sei urheberrechtlich geschützt. Und die Anmerkungen des Ministeriums dazu unterfielen dem "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung".

Der daraufhin eingeschaltete Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fand dazu deutliche Worte: Die Befürchtung einer Urheberrechtsverletzung "kann ohne Belege von mir nicht akzeptiert werden." Es müsse näher geprüft werden, "ob hier tatsächlich ein vom Gesetz anerkannter Hinderungsgrund besteht". Auch dass die Unterlagen "dem Kern exekutiver Eigenverantwortung zuzuordnen und deshalb nicht zugänglich zu machen sind, wird von mir nicht geteilt."

Nach den deutlichen Worten des BfDI überprüft das Ministerium nun seit Wochen seine Position. Gleichzeitig schlägt es, nachdem das Bundesverfassungsgericht den damaligen Gesetzentwurf des Ministeriums für im Kern verfassungswidrig erklärt hat, bereits eine neue Vorratsdatenspeicherung vor.

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