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Auswertung: Eure Forderungen zum Internet-Datenschutz (06.02.2011) Print E-mail

Eine überwältigende Mehrheit der über 100 Teilnehmer/innen an unserer gestrigen Blitzumfrage unterstützen unsere Forderungen zur Verbesserung des Internet-Datenschutzes, die wir der Bundesjustizministerin übergeben wollen. Hier die Ergebnisse:

  1. Für 96,2% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (86,7%: sehr wichtig), dass durch Änderung des § 100 TKG auch eine aus Providersicht freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten klar ausgeschlossen wird.
  2. Für 92,4% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (76,2%: sehr wichtig), dass die Identität des Nutzers einer IP-Adresse oder Telefonnummer künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren und nicht für Geheimdienste offengelegt werden darf (§§ 112, 113 TKG ändern).
  3. Für 92,4% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (75,2%: sehr wichtig), dass Behörden Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten und ihre Internetnutzung künftig nur noch unter den Voraussetzungen verlangen dürfen, die für Auskünfte über Nutzer von Telekommunikationsdiensten und deren Verbindungen gelten (nur auf richterliche Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren).
  4. Für 91,4% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (72,4%: sehr wichtig), dass eine in die Zukunft gerichtete "Quick-Freeze"-Anordnung auf "Zuruf" zur Speicherung zukünftiger Verkehrsdaten außer Kraft treten muss, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gemäß § 100g StPO richterlich bestätigt wird, dass Quick-Freeze-Anordnungen die Rufnummer oder eine andere Kennung des zu überwachenden Anschlusses oder des Endgerätes bezeichnen müssen und dass ohne richterliche Anordnung eingefrorene Daten spätestens nach sieben Tagen zu löschen sind.
  5. 89,5% halten es für wichtig (76,2%: sehr wichtig), dass das Fernmeldegeheimnis auf die Nutzung von Internetdiensten erstreckt wird (Telemedien-Nutzungsgeheimnis).
  6. Für 87,6% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (66,7%: sehr wichtig), dass für rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten ein Verwertungsverbot eingeführt wird (damit ausländische Anbieter nicht ohne Vorliegen der deutschen Schutzvorschriften "freiwillig" Auskünfte erteilen).
  7. Für 86,7% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (66,7%: sehr wichtig), dass die Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verboten wird; ein Widerspruchsrecht reicht nicht (§ 15 TMG ändern).
  8. Für 84,8% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (61,9%: sehr wichtig), dass die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen aufgehoben wird (§ 5 BSIG).
  9. Für 82,9% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (67,6%: sehr wichtig), dass Behörden die Mitteilung von Passwörtern zu E-Mail-Konten und von SIM-PINs nur unter den Voraussetzungen der dadurch ermöglichten Telekommunikationsüberwachung verlangen dürfen (§ 113 I 2 TKG ändern).
  10. Für 79,1% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (60%: sehr wichtig), dass Internet-Zugangsanbieter verpflichtet werden, auf Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem Einwahlvorgang anzubieten. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung unserer Internetnutzung nicht nur eine Woche lang, sondern monate- oder jahrelang möglich sein.
  11. Für 75,2% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (61,9%: sehr wichtig), dass gesetzlich festgelegt wird, dass die Bereitstellung von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse abhängig gemacht werden darf.
  12. Für 64,8% der teilnehmenden Internetnutzer/innen ist wichtig (46,7%: sehr wichtig), dass der Identifizierungszwang für Prepaid-Handykarten und andere Dienste aufgehoben wird, damit wir anonym das Internet mobil nutzen zu können (§ 111 TKG).

Weitere Vorschläge einzelner Umfrageteilnehmer waren beispielsweise:

  1. Wenn Strafbehörden, Polizei oder sonstige staatliche Institutionen Informationen einer Person abfragen, sollte nach Abschluss der Ermittlungen schriftlich (in Form eines Einschreibens) Auskunft über die erhobenen Datensätze erteilt werden. 
  2. Cookies im Browser müssen nach jedem Schließen des Browsers gelöscht werden können. (Anmerkung: Bei bestimmten Cookies wie z.B. Flash-Cookies ist dies bisher kaum möglich.)
  3. Zu jedem Quick-Freeze-Beschluss und jeder Telekommunikations-Überwachungsanordnung muss der Antragsteller einen Abschlussbericht an den Richter liefern, der das Ergebnis der Maßnahme offenlegt. Betroffene müssen informiert werden, wenn sie zu Unrecht "abgegriffen" wurden. Richter müssen regelmäßig eine anonyme Auswertung der Erfolgs- und Misserfolgsraten ihrer Beschlüsse veröffentlichen.
  4. Richterliche Bestätigungen müssen sowohl im zustimmenden als auch im ablehnenden Fall qualifiziert und ausführlich fallbezogen begründet werden.
  5. Das Fernmeldegeheimnis muss auf die Nutzung von Internetdiensten erstreckt werden und niemand - auch der Dienstanbieter nicht - darf Zugriff auf private Nachrichten zwischen Nutzern haben (Facebook-Mail, Jappy-Mail, VZ-Mail, Foren-PM, Webmaildienste, Chatlogs, etc.). (Anmerkung: Das Fernmeldegeheimnis dürfte für solche Nachrichtendienste schon heute gelten, wenn sie ihren Sitz in Deutschland haben.)
  6. Auf Antrag müssen jeder Person alle über sie gespeicherten Daten schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt für alle Institutionen und Behörden, insbesondere auch für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sowie Militärischer Abschirmdienst.
  7. Der Staat darf nicht sich als falsche Person ausgeben.

Siehe auch

 
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