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Telekommunikationsgesetz: Warnung vor geplanten "Missbrauchs-Verdachtsregistern" (30.03.2011) Print E-mail

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Internetnutzer warnen vor der unveränderten Annahme eines Gesetzentwurfs[1] der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, über den der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrats morgen berät.[2] Nach einer heute veröffentlichten Stellungnahme[3] der Bürgerrechtler würde der Gesetzentwurf die "Außerlandesschaffung sensibelster Daten über die Telekommunikation in Deutschland" legalisieren. Im Ausland wären vertrauliche deutsche Verbindungsdaten dem Zugriff ausländischer Behörden und Geheimdienste ausgesetzt. Die Datenschützer halten auch für inakzeptabel, dass Telekommunikationsunternehmen dem Gesetzentwurf zufolge jeden "Anhaltspunkt" für rechtswidriges Verhalten am Telefon oder im Internet in "Missbrauchs-Verdachtsregister" aufnehmen sollen. 

Nach aktuellen Umfragen glauben sechs von sieben Menschen nicht, dass sie ihre Daten Telefonanbietern noch ohne Sorge vor Missbrauch anvertrauen können.[4] Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer halten diese Sorge vor Datenlecks, Spionage und Datenhandel für berechtigt. Sie fordern von Bundesrat und Bundestag einen deutlich besseren Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch bei Telekommunikationsunternehmen:

So mache es ein Urteil des Bundesgerichtshofs erforderlich, eine aus Providersicht freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten gesetzlich klar auszuschließen. Solche Datenhalden gingen gegenwärtig sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen wie bezüglich der Datenverwendung (z.B. millionenfache Auskunfterteilung an private Urheberrechtsinhaber) weit über die 2010 für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung hinaus. Daneben müsse das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Verbindungsdaten zu verlangen, wieder eingeführt werden. Die Identität des Nutzers einer IP-Adresse oder Telefonnummer dürfe künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren und nicht für Geheimdienste offengelegt werden.

Zum Schutz der Privatsphäre sollen Internet-Zugangsanbieter nach dem Forderungspapier zudem mit jeder Internetverbindung und spätestens nach 24 Stunden eine neue Internetprotokoll-Kennung zuweisen, wenn der Internetnutzer nichts anderes wünscht. Andernfalls drohe mit der Ende 2011 geplanten Einführung von IPv6 die individuelle Verfolgbarkeit jedes Online-Schrittes über lange Zeiträume hinweg Wirklichkeit zu werden. Internetanbieter wie Google, staatliche Stellen (z.B. Nachrichtendienste) und private Rechteinhaber könnten die Internetnutzung einer Person bei Verwendung einer festen IPv6-Adresse nicht nur bis zu eine Woche lang, sondern monate- oder jahrelang zurückverfolgen, wenn der Gesetzgeber nicht einschreite.

 
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