Verfassungsgericht befasst sich zunehmend mit Überwachungsgesetzen (14.04.2011) |
Dieses Jahr stehen beim Bundesverfassungsgericht wieder zahlreiche
Entscheidungen zum Konflikt zwischen Privatsphäre und Überwachung an.
Bürgerinnen und Bürger haben gegen zahlreiche Gesetze
Verfassungsbeschwerde erhoben, um unsere offene Gesellschaft gegen
Sicherheitsideologen zu verteidigen. Nur Menschen, die sich nicht
ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich unbefangen und
mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen.
Konkret will das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 über die Gültigkeit der folgenden Überwachungsgesetze entscheiden:[1]
Weitere anhängige Verfassungsbeschwerden betreffen die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass, den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen, die präventive Computerspionage (Online-Durchsuchung) in Bayern, die Weitergabe persönlicher Informationen an das Ausland nach der Cybercrime-Konvention und die Vorratsspeicherung von Internet-Protokolldaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.[5] Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg ist erschrocken: "Ich hoffe auf Machtworte des Bundesverfassungsgerichts, so wie wir es gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Rumänien und kürzlich in Tschechien erlebt haben. Das bestehende Sammelsurium an Überwachungsgesetzen verschlägt einem die Sprache. Die Privatsphäre muss auch vor dem Staat geschützt werden. Wir brauchen eine gedankliche Kehrtwende." Katharina Maria Nocun vom Arbeitskreis fügt hinzu: "Es ist ein Problem, wenn zunehmend Gesetze erlassen werden, die offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Da zwischen Umsetzung, Klage und Urteil oft Jahre vergehen, entsteht so ein grundrechtsfreier Raum, in dem Politiker Bürgerrechte sanktionslos einschränken können." Ein breites Bündnis von Organisationen, Verbänden und Parteien fordert seit Jahren im Rahmen der Demonstrationen "Freiheit statt Angst" eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen.[6] Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir zudem einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Im Jahr 2011 gilt es insbesondere, eine neuerliche verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat zu verhindern, wie sie aktuell sogar das FDP-geführte Bundesjustizministerium vorschlägt.[7] |
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