Volkszählung 2011: Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Zensusausführungsgesetz (04.05.2011) |
Sandra Müller vom AK Zensus in Berlin hat am letzten Freitag, den 29.04.2011
bei dem Berliner
Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes
2011 im Land Berlin (ZensAGBln) eingelegt[1].
Das Gesetz verstößt in seiner derzeitigen Form gegen das Grundrecht auf
Informationelle Selbstbestimmung. Die Verfassungsbeschwerde wird vom
Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) unterstützt.
"Es gab mit Einführung der Steuer-ID eine 'Bereinigung' der Meldeamtsdaten. Es muss es also keine Volkszählung geben, denn die Daten sind bereits auf dem neuesten Stand", erklärt Müller zur eingelegten Verfassungsbeschwerde. "Zudem zeigen uns viele Studien, dass detaillierte und aussagekräftige Ergebnisse auch durch kleinteiligere Erhebungen erzielt werden können. Meine Forderungen an eine Volkszählung sind eine offene und ehrliche Informationspolitik, der Verzicht auf die Auskunftspflicht und eine Selbstbeschränkung der Behörden auf das unbedingt Notwendige, das heißt, dass auf sensible Daten verzichtet werden muss." "Die diesjährige Volkszählung stellt einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte der gesamten Bevölkerung dar. In ihrem Rahmen werden sensible und persönliche Daten aus einer Vielzahl von Registern zusammengetragen, übermittelt und verarbeitet", ergänzt Rechtsanwalt Jörn Buhlke, der Sandra Müller vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof vertritt. "Damit ein solcher Eingriff in den engeren persönlichen Lebensbereich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss eine ausreichend bestimmte und konkrete Ermächtigungsgrundlage vorhanden sein." Eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die geplante Volkszählung existiert in Berlin aus den folgenden Gründen nicht:
Die Verfassungsbeschwerde soll die zum Stichtag 9. Mai 2011 geplante Volkszählung in Berlin vorübergehend aussetzen und eine Überarbeitung des Gesetzes herbeiführen. Über die Initiative “AK Zensus”: Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das neue Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative gegen die Volkszählung 2011 wird durch weitere Organisationen unterstützt, zum Beispiel durch den FoeBuD e.V., das “Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.” (FIfF) und den Datenschutzraum e.V. Weitere Informationen: |
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