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Datenschützer, Journalisten und Juristen fordern Schutz vor Datenmissbrauch (11.05.2011) Print E-mail

von ScruffyDan and Breanne, CC-by-nc-sa 2.0Der Bundestag wird morgen über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten.[1] In einer heute veröffentlichten Stellungnahme dazu[2] fordern neun Verbände und Organisationen von Datenschützern, Journalisten, Telefonseelsorge und Juristen einen besseren Schutz vor Datenmissbrauch, Datenklau und Datenpannen bei Telekommunikationsunternehmen. 

Unter Verweis auf die missbräuchliche Offenlegung der Verbindungen von Aufsichtsräten und Journalisten bei der Deutschen Telekom, den Verkauf von Millionen von Privatanschriften und Privatnummern an kriminelle Kreise bei T-Mobile und verbreiteten Werbemüll heißt es in der Stellungnahme: „Noch nie waren Deutsche so vielen Datenpannen und Missbrauchsfällen ausgesetzt wie in den letzten Monaten und Jahren.“ Sechs von sieben Menschen glaubten nicht, dass sie ihre Daten Telefonanbietern noch ohne Sorge vor Missbrauch anvertrauen könnten. Dies habe fatale Folgen für die Bereitschaft der Bürger, Journalisten Informationen zukommen zu lassen oder vertrauliche Beratung etwa der Telefonseelsorge in Anspruch zu nehmen. Zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens sei es dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telekommunikationsdienste so wenige persönliche Nutzerdaten wie möglich sammelten und Nutzer über den Umgang mit ihren Daten wirklich frei entscheiden könnten.

Zu den Unterstützern der Stellungnahme gehören der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz DVD, der DPV Deutsche Presse Verband, die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür, das netzwerk recherche, der NRV Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sowie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

Im Einzelnen fordern die Verbände, das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die Löschung von Verbindungsdaten mit Gesprächsende zu verlangen, wieder einzuführen. Eine anlasslose Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten zur „Störungserkennung“ müsse verboten werden. Die Identität des Nutzers einer Telefonnummer oder Internetadresse dürfe zudem künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren und nicht für Geheimdienste offengelegt werden. Der anonyme Verkauf von Prepaid-Handykarten müsse wieder erlaubt werden.

„Nicht erst seit dem Telekom-Skandal und dem millionenfachen Datenverlust bei T-Mobile wissen wir, dass nur nicht gespeicherte Daten sichere Daten sind“, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt leider nicht nur die gebotenen Konsequenzen aus den genannten Fällen von Datenmissbrauch und Datenklau vermissen. Er soll künftig sogar die Außerlandesschaffung sensibelster Daten über die Telekommunikation in Deutschland legalisieren, was neue Vertraulichkeitsrisiken schaffen würde. Außerdem sollen Telekommunikationsunternehmen künftig jeden 'Anhaltspunkt' für rechtswidriges Verhalten am Telefon oder im Internet in 'Missbrauchs-Verdachtsregister' aufnehmen müssen, was mit der wichtigsten Aufgabe der Unternehmen, das Fernmeldegeheimnis zu garantieren, unvereinbar wäre.“

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