Vorratsdatenspeicherung kommt vor den Europäischen Gerichtshof (20.05.2011) |
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In der Entscheidung des irischen High Court aus dem letzten Jahr heißt es am Ende übersetzt: "Ich gebe dem Antrag des Klägers auf Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Artikel 267 AEUV statt". Dementsprechend hat der irische High Court entschieden, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist. Die Vorlage selbst ist bislang allerdings noch nicht erfolgt, weilerklärte dazu im März: "Wir warten derzeit darauf, dass der High Court den genauen Wortlaut der Vorlagefragen festlegt. Hoffentlich wird es in naher Zukunft Bewegung geben." Ich rechne mit einer Vorlage noch in diesem Sommer, eine Entscheidung könnte bereits nächstes Jahr gefällt werden. Ich bin der Überzeugung, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird. Die EU muss dieses Experiment jetzt sofort abbrechen und den völlig unverhältnismäßigen Zwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung durch ein Verfahren zur gezielten Aufbewahrung der Daten Verdächtiger ersetzen." Informationen zur Unvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit höherrangigem Recht finden sich hier: |
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