Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt Ankündigung, ELENA zu beenden (21.07.2011) |
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Ankündigung der
Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und
Soziales, das umstrittene ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Die Bürgerrechtler fordern nun die umgehende Vorlage eines
entsprechenden Gesetzesentwurfs und die sofortige Einstellung der
Datenübermittlung sowie die Löschung aller bisher gespeicherten Daten. Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Bereits Anfang des Jahres ist der Daten-Abruf auf 2014 verschoben worden. Nun soll das Verfahren vollständig begraben werden. Das Ende von ELENA ist zu begrüßen, es ist aber ein Skandal, dass die Sammlung persönlicher Daten trotzdem ungehindert fortgeführt wird. Die gespeicherten Daten können nur als anlasslose Vorratsdaten bewertet werden - das steht im Widerspruch zu unserer Verfassung. Wir fordern daher, das ELENA-Gesetz unverzüglich zurückzunehmen und alle bisher bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gespeicherten Daten zu löschen." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert weiterhin, dass die Bundesregierung für den Stopp des Verfahrens lediglich das Argument der unsicheren Datenübertragung nennt, obwohl vor allem massive verfassungsrechtliche Bedenken an der Datensammlung selbst bestehen. Mit großer Sorge betrachten die Bürgerrechtler die Ankündigung der Ministerien, die vorhandene ELENA-Infrastruktur weiter nutzen zu wollen, sowie Medienberichte, denen zufolge sich die zuständigen Minister parallel zum Stopp des Verfahrens auf die Erarbeitung eines neuen Konzepts für ein "einfaches und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung" geeinigt hätten.[1] "Angesichts der von der Bundesregierung nicht in Frage gestellten Konzeption, alle wichtigen Daten der Bundesbürger in zentralen elektronischen Dateien zu sammeln, ist trotz des jetzigen Erfolges bei ELENA weiterhin höchste Wachsamkeit angezeigt, damit nicht ein Ersatz für dieses unverhältnismäßige Verfahren 'durch die kalte Küche' wieder eingeführt wird," kommentiert Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Anwalt der Verfassungskläger gegen ELENA.[2] Im vergangenen Jahr hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA aufgerufen.[3] Über 22.000 Menschen hatten sich innerhalb von zwei Wochen daran beteiligt.[4] Auch eine Online-Petition, die ein Mitglieds des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung beim Deutschen Bundestag gegen ELENA eingereicht hatte, wurde von 27.562 Menschen unterstützt.[5] Der Bundestag entschied jedoch noch am 7. Juli 2011, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil die Arbeitnehmerdatenbank grundrechtskonform und verhältnismäßig sei.[6] "Das kennen wir schon vom letzten Mal," erinnert sich Michael Ebeling vom AK Vorrat. "Noch bis vor kurzem bewarben alle Bundestagsgremien ELENA als 'Bürokratieabbaumaßnahme', ohne die völlig zuwider laufende Realität insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen wahrhaben zu wollen. Maßnahmen wie diese erzeugen einen Pool hochsensibler Arbeitnehmer-Vorratsdaten, die niemals ausreichend geschützt werden können und die sich mit unserem demokratischen Grundverständnis nicht vertragen. Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden." Darüber hinaus nimmt der Arbeitskreis das Ende des ELENA-Verfahrens zum Anlass, seine Forderung nach Einstellung ähnlich desaströser Projekte wie das der Elektronischen Gesundheitskarte zu erneuern. "Die eGK ist aus Datenschutzsicht noch viel bedenklicher als ELENA, weil hier die sensibelsten aller persönlichen Informationen betroffen sind", so Kai-Uwe Steffens. "Dieses überteuerte, gefährliche und unnütze System der Vorratsspeicherung von Krankheitsdaten muss jetzt ebenfalls beerdigt werden." |
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