AK Vorrat klagt erfolgreich gegen polizeiliche Videoüberwachung (24.07.2011) |
Die Ortsgruppe Hannover des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist mit
einer Klage erfolgreich gegen die exzessive polizeiliche
Videoüberwachung Hannovers vorgegangen. Wie das Verwaltungsgericht
Hannover am Donnerstag, den 14.7.2011 entschied (Aktenzeichen 10 A
5452/10), ist ein Großteil der polizeilichen Videoüberwachung
Hannovers gesetzwidrig. Das Gericht untersagte deshalb die Beobachtung
von Personen im öffentlichen Raum Hannovers durch Videokameras der
Polizei mit Ausnahme der Beobachtung des fließenden Verkehrs.
Die Polizeidirektion weigert sich bislang, auf ihre 78 Kameras zur Überwachung öffentlicher Plätze und Räume hinzuweisen, obwohl der überwiegende Anteil davon nicht oder nur unter Einschränkungen erkennbar sind. Die Veröffentlichung der Standorte im Internet alleine reiche nicht aus, so die Richter des Verwaltungsgerichts Hannover. Die von der Überwachung betroffenen Menschen müssen vielmehr vor Ort erkennen können, ob und von wem sie gefilmt und aufgezeichnet werden. Das verlange das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In der Verhandlung ließen die Richter klar erkennen, dass darüber hinaus Zweifel bestehen, ob die Kameras in der Praxis überhaupt den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben entsprächen da eine klare Zweckbestimmung der Kameraüberwachung zur Strafverhinderung nicht ersichtlich sei. Strafverfolgung darf laut Gesetzesgrundlage nicht der Grund derartiger Videoüberwachung sein - Statistiken, die einen anderen Grund belegen, konnte die Polizeidirektion allerdings nicht vorweisen. Bild: Netz von Überwachungskameras in Hannover. Kläger Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Hannover zeigt sich nach dem Urteil erfreut: "Es ist gut, dass dieser
Streit endlich beigelegt werden kann. Fast drei Jahre lang hat unsere
Gruppe den Landtag, seinen Innenausschuss und das Innenministerium immer
wieder sachlich und argumentativ darum gebeten, sich an die Gesetze zu
halten. Immer wieder wurden wir mit unseren Bitten abgewiesen und weder
CDU, FDP noch die Polizeidirektion Hannover waren zu einer Diskussion
oder zu einem Einlenken bereit."
Er fährt fort: "Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie sehr Regierungen und Innenminister irren können und dass wir uns von der ständigen Wiederholung falscher und populistischer Aussagen nicht einlullen lassen dürfen. Und das Urteil macht Mut, sich eine eigene kritische Meinung zu bilden und gegen solchen Unsinn anzugehen. Wir sollten unsere Rechte dazu nutzen." Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Streits hat das Verwaltungsgericht die Berufung vor dem OVG Lüneburg zugelassen. Nimmt die Polizeidirektion Hannover diese nicht in Anspruch, muss sie die Kameras entweder sofort abschalten oder den potentiell videoüberwachten öffentlichen Raum kennzeichnen. "Wir werden das aufmerksam beobachten," so Ebeling. "Auf gar keinen Fall ist es weiter hinnehmbar, für fünf Minuten Falschparken in Hannover ein Bußgeld bezahlen zu müssen, während das niedersächsische Innenministerium sehenden Auges seit Jahren Grundrechte verletzt und keinen Cent dafür bezahlen muss." [Ergänzung] Mit drei offenen Briefen wendet sich der AK Vorrat Hannover am 25.7.2011 nun an die Behörden um ungeklärten Fragen über etwaigen Missbrauch der polizeilichen Videoüberwachung nachzugehen. Hatten oder haben nichtstaatliche Stellen wie die Verkehrsbetriebe Zugriff auf Steuerung und Bilder der Polizeikameras, gab es eine widerrechtliche Videoüberwachung von Demonstrationen, welche technischen Eigenschaften besitzen die angeblich nur zur Überwachung des fließenden Verkehrs dienlichen Kameras und wie viele Anlagen sind es überhaupt, auf die sich die Polizei im Bedarfsfall Zugriff verschaffen darf? Das sind einige der Fragen, die gestellt werden und auf deren Beantwortung die Engagierten aus Hannover gespannt sind. Aktion zur Inbetriebnahme der ersten Polizeiüberwachungskameras in Hildesheim am 1.4.2009 Weitere Informationen:
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