Information zu unterschiedlichen Fristen bei ePetition gegen Vorratsdatenspeicherung |
Da uns sehr viele Anfragen erreichen, warum es unterschiedliche Angaben für die Fristen zum Mitzeichnen der Bundestagspetition gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt: Hintergrund ist, dass der Petitionsausschuss folgende Verfahrensregel hat: Die Entscheidung, ob ein Petent in den Ausschuss geladen wird, um sein Anliegen auch persönlich vortragen zu können, ist nicht von der Anzahl der Mitzeichnungen nach Ende der 6-Wochen-Frist abhängig. Ausschlaggebend ist stattdessen, ob innerhalb der erste Hälfte des Mitzeichnungszeitraums, also in den ersten drei Wochen, die Zahl von 50.000 Unterstützern erreicht wird. Deswegen ist es so wichtig, dass bis zum 14.September möglichst viele Menschen die Petition mitzeichnen. Wir bitten euch daher, in eurem Freundes- und Bekanntenkreis und bei euren Gruppen nochmal Werbung für die Petition zu machen! Hier findet ihr alle Informationen zur Petition. Hier erklärt der Initiator der Sammelpetition für ein "Verbot der Vorratsdatenspeicherung", Kai-Uwe Steffens, in einem persönlichen Brief, warum jede einzelne Unterschrift so wichtig ist. Und hier gibt es eine Vorlage, die ihr als Grundlage nehmen könnt, um eure Freunde und Bekannten zu bitten, mitzuzeichnen. Der Kurzlink zur Petition auf der Webseite des Bundestages ist: http://akvorrat.de/s/petition Auf der heute in Berlin stattfindenden Freiheit statt Angst-Demonstration kann die Petition ebenfalls mitgezeichnet werden! (Grafik: wortfeld/Digitale Gesellschaft , CC-BY-SA) |
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