Sozialdemokratische Richter und Staatsanwälte erteilen Vorratsdatenspeicherung Abfuhr (01.10.2011) |
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat in einem Beschluss vom 24. September 2011 eine eindeutig ablehnende Haltung zur von CDU/CSU geforderten Wiedereinführung der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung eingenommen. Damit stellt sich die aus Richtern, Staatsanwälten und anderen Juristen bestehende und als "rechtspolitische Gewissen der SPD" titulierte Arbeitsgemeinschaft klar gegen die vielfältigen Verlautbarungen einiger SPD-Innenpolitiker, die sich zuletzt für die anlasslose Vollprotokollierung der Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten aller Deutschen stark gemacht hatten. In ihrem Beschluss betonen die Juristen unter anderem:
Die ASJ bewertet die Vorratsdatenspeicherng generell als "verfassungsrechtlichen Tabubruch", favorisiert statt dessen ein Quick-Freeze-Verfahren und stellt fest:
Auf Nachfrage hat uns ASJ-Vorstandsmitglied Harald Baumann-Hasske bestätigt, dass sich diese Aussage auch auf eine Internet-Vorratsspeicherung von IP-Adressen bezieht. Eine verdachtslose IP-Vorratsdatenspeicherung, wie sie etwa von der FDP-Bundesjustizministerin als "Kompromiss" vorgeschlagen wird, sei "wegen der Schwere des Grundrechtseingriffes in die Privatsphäre einer unbestimmten Zahl von Personen" ein "unverhältnismäßiges Mittel". Abschließend fordern die SPD-Juristen eine veränderte EU-Richtlinie, die für ein europaweites Ende der Vorratsdatenspeicherung zu sorgen habe. Die SPD-Juristen haben nun einen Antrag an den vom 4. bis 6. Dezember 2011 stattfindenden Bundesparteitag der SPD gerichtet, für den sie in den nächsten Monaten um Mehrheiten werben wollen. Es bleibt abzuwarten, wie die SPD mit diesem Experten-Votum aus den eigenen Reihen umgehen wird. |
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