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Video: SPD-Grundsatzdebatte zur Vorratsdatenspeicherung (20.12.2011) Print E-mail

Die spannende Debatte auf dem SPD-Bundesparteitag über die Vorratsdatenspeicherung ist nun als Video verfügbar. Wir dokumentieren den Schlagabtausch und stellen die Falschaussagen richtig, auf deren Grundlage sich der Parteitag letztlich für eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ausgesprochen hat.

Videoaufzeichnung der Debatte betrachten

Video herunterladen (140 MB)

Es sprachen (gegen und für Vorratsdatenspeicherung) Gisela Becker (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen), Veith Lemmen (Jusos), Christine Lambrecht (SPD-Bundestagsabgeordnete), Ulrich Kelber (SPD-Bundestagsabgeordneter), Daniela Kolbe (SPD-Bundestagsabgeordnete), Harald Baumann-Hasske (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen), Thomas Oppermann (SPD-Bundestagsabgeordneter), Julien Bender (Jusos), Christian Soeder (Jusos), dann ein nicht zu identifizierender Redner, Ralf Jäger (NRW-Innenminister), Gerold Reichenbach (SPD-Bundestagsabgeordneter), Rudolf Riep (SPD Steinburg) und Olaf Scholz (Erster Bürgermeister von Hamburg).

Fehlinformationen richtiggestellt

Die SPD-Delgierten haben sich auf der Grundlage der folgenden Fehlinformationen mehrheitlich für eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ausgesprochen (Beschluss hier):

  1. Frau Lambrecht und Herr Oppermann haben fälschlicherweise behauptet, bei Vorratsdatenspeicherung gehe es um die Verfolgung schwerer Straftaten auf der Grundlage richterlicher Anordnungen. Richtig ist, dass Vorratsdaten hauptsächlich zur Verfolgung von Betrugsdelikten im Internet ohne richterliche Anordnung (§ 113 TKG) genutzt wurden und würden.
  2. Frau Lambrecht hat fälschlicherweise behauptet, ohne Vorratsdatenspeicherung entschieden die Anbieter, ob und wie lange sie welche Daten speichern. Richtig ist, dass gesetzlich vorgegeben ist, ob und wie lange welche Daten gespeichert werden dürfen (§§ 96 ff. TKG). Soweit die Praxis variiert, sind Gerichte und Bundesnetzagentur gegenwärtig mit der Durchsetzung der gesetzlichen Speichergrenzen befasst. Eine Vorratsdatenspeicherung zu staatlichen Zwecken würde im Übrigen nichts daran ändern, dass die Unternehmen zu eigenen Zwecken in unterschiedlichem Maße speichern würden. Vorratsdatenspeicherung würde nur einen zweiten, weit größeren Datenbestand schaffen, den Abrechnungsdatenbestand dagegen unverändert lassen.
  3. Herr Jäger hat fälschlicherweise behauptet, Vorratsdatenspeicherung hätte es in Deutschland "90 Jahre lang gegeben", solange es das Telefon gebe. Erst seit Einführung von Flatrates fehlten Verkehrsdaten. Richtig ist, dass bis zur Einführung digitaler Vermittlungsstellen in den 90er Jahren keinerlei Verkehrsdaten gespeichert wurden.
  4. Herr Jäger hat fälschlicherweise behauptet, hunderte von Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchsdarstellungen ("Kinderpornografie") müssten mangels Vorratsdatenspeicherung eingestellt werden. Richtig ist, dass mit Vorratsdatenspeicherung sogar mehr Ermittlungsverfahren eingestellt werden mussten als ohne, weil die Vorratsdatenspeicherung zu einem breiten Ausweichen auf selbst im Verdachtsfall nicht mehr überwachbare Kanäle führte.
  5. Herr Reichenbach hat fälschlicherweise behauptet, gegenwärtig stünden Verkehrsdaten Abmahnanwälten zur Verfügung, nicht aber der Polizei. Richtig ist, dass die Polizei Zugang zu gespeicherten Verkehrsdaten hat. Abmahnanwälte können - nach einem von der SPD verabschiedeten Gesetz - die Identifizierung von Nutzern verlangen. Eine Vorratsdatenspeicherung würde diese Möglichkeit nicht einschränken, sondern voraussichtlich ausweiten.
 
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