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Position des AK Vorrat zur Durchsetzung privater Rechte im Internet (23.02.2012) Drucken E-Mail

Im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns seit Jahren gegen eine Vorratsspeicherung und ausufernde Überwachung der Internetnutzung ein, sei es durch den Staat oder durch Privatunternehmen, um einen freien, unbefangenen und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch über das Internet zu ermöglichen. Die Durchsetzung privater Rechte, wie sie in ACTA, EU-Recht und deutschem Recht geregelt ist, gefährdet die freie Internetnutzung zunehmend. 

Wir fordern erstens: Im Regelfall müssen Internetdienste anonym und ebenso spurenlos nutzbar sein wie vergleichbare Handlungen außerhalb des Internets. Internetanbietern darf die Erfassung der Identität und des Nutzungsverhaltens von Internetnutzern nur erlaubt werden, wo dies ausnahmsweise zur Bereitstellung oder Abrechnung ihres Dienstes unbedingt erforderlich ist, nicht schon wo dies zur Verfolgung von Rechtsverletzungen nützlich sein könnte. ACTA und EU-Recht gewährleisten dies nicht. Deutsche Gerichte haben teilweise sogar ein Verbot von Internetdiensten zum anonymen Meinungs- und Informationsaustausch angenommen, weil diese Rechtsverletzungen Vorschub leisteten. Indem ACTA, EU-Recht und das deutsche Recht privaten Rechteinhabern einen Anspruch auf Auskunft über die Identität von Internetnutzern geben, schaffen sie Begehrlichkeiten in Richtung einer immer weiter reichenden Identifizierung und Registrierung der Internetnutzung, die wir ablehnen.

Wir fordern zweitens: Internetanbietern darf die Löschung fremder Inhalte nur im Fall einer entsprechenden richterlichen Anordnung erlaubt werden. ACTA, EU-Recht und das deutsche Recht stellen dies nicht sicher. Die darin vorgesehenen Verantwortlichkeitsregelungen begünstigen umgekehrt privatpolizeiliche Alleinentscheidungen der Internetanbieter über die Löschung von Informationen im Internet ohne richterliche Prüfung und gefährden dadurch den freien Meinungs- und Informationsaustausch.

Wir fordern drittens: Internetanbietern darf es nicht erlaubt sein, unsere Internetnutzung auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren oder eine angeblich rechtswidrige Internetnutzung zu verhindern (z.B. durch Filter oder Internetunterbrechung), weil dies nicht ihre Aufgabe ist. ACTA, EU-Recht und das deutsche Recht begünstigen demgegenüber privatpolizeiliche Überwachungs-, Filterungs- und Sperrungsmaßnahmen von Internetanbietern. So sieht ACTA die Förderung von „Kooperationsbemühungen“ zwischen Rechteinhabern und Internetanbietern vor. ACTA, EU-Recht und das deutsche Recht erlauben es zudem, Internetanbieter durch richterliche Anordnung verpflichten zu lassen, künftige Rechtsverstöße einer bestimmten Art zu verhindern, was entsprechende Überwachungs- und Kontrollmechanismen erfordert.

Wir fordern viertens: An Staaten ohne wirksame Datenschutzvorschriften (z.B. die USA) dürfen keine Personendaten ausgeliefert werden. ACTA demgegenüber sieht einen internationalen Informationsaustausch zur Rechtsdurchsetzung vor, ohne den Schutz personenbezogener Daten im Ausland zu gewährleisten. Das EU-Datenschutzrecht (z.B. „Safe Harbour“, „Binding Corporate Rules“) ist ungenügend, weil es den exzessiven Zugriff ausländischer Behörden und Dienste auf private Datenbestände nicht berücksichtigt.

Wir lehnen ACTA und die weitgehend identischen Regelungen des EU-Rechts und deutschen Rechts zur Durchsetzung privater Rechte im Internet ab, weil sie die oben beschriebenen Voraussetzungen eines freien, unbefangenen und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch über das Internet nicht gewährleisten.

Wir fordern die EU und Deutschland auf,

  1. ACTA abzulehnen und
  2. die bestehenden Rechtsvorschriften wie oben beschrieben zu ändern, um einen freien, unbefangenen und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch über das Internet zu ermöglichen.
 
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