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Proteste anlässlich der Anhörung im Petitionsausschuss zur Vorratsdatenspeicherung (10.10.12) Print E-mail

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto „Rote Karte für die Vorratsdatenspeicherung“ zu bundesweiten Protesten und Aktionen auf. In rund 20 Städten werden am Samstag, den 13.10.2012 Protestaktionen stattfinden. [1] Anlass ist die anstehende Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung am 15.10.2012. Vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin, in dem die Anhörung stattfinden wird, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für den 15. Oktober von 10:45 bis 11:45 Uhr zudem eine Kundgebung angemeldet. Aktivisten und Bürgerrechtler werden der anlasslosen Protokollierung des vollständigen Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung - der Vorratsdatenspeicherung - die Rote Karte zeigen.

Der Petent Kai-Uwe Steffens, Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, fordert die Politik zum Handeln auf [2]. padeluun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstreicht diese Forderung: „Rund 64.000 Menschen haben unsere Petition mitgezeichnet, die sich für die Ablehnung jeglicher verdachtsunabhängigen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ausspricht. Die Bundesregierung muss sich nun auch auf EU-Ebene mit Nachdruck für die Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen, da diese Maßnahme unverhältnismäßig in unsere Grundrechte eingreift.“

Die Bundesregierung hat am 24.09.2012 eine Klageerwiederung gegen das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission aufgrund der Nichtumsetzung der Richtlinie eingereicht. Daraus geht hervor, dass nicht mehr das Justizministerium, sondern das Wirtschaftsministerium federführend in der Sache ist. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich bisher nicht in der Sache geäußert, ob es die Richtlinie grundsätzlich für grundrechtswidrig hält. Sehr wohl hat das Bundeswirtschaftsministerium aber festgestellt, dass die Richtlinie ihr ursprüngliches Ziel, die Harmonisierung des Telekommunikationsmarktes, nicht erfüllt hat. [3]

Eine Entscheidung im Parallelverfahren der irischen Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland vor dem Europäischen Gerichtshof steht noch aus. Die Klage befasst sich mit der Frage, ob eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Werner Hülsmann, Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V., schätzt die Chancen für einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof als gut ein: "Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist offensichtlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar, da sie massiv in unsere informationelle Selbstbestimmung und somit in unser Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und die freie Entfaltung unserer Persönlichkeit eingreift. Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die Rote Karte zeigen wird."

 
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