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					Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaidkarten und Rücksetzung von Passwörtern (29.11.12)									 | 
								
					
						 
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				   Während AK Vorrat[1], das Datenschutzzentrum[2], der Journalistenverband[3] und Wirtschaftsverbände[4]
 grundlegende Entschärfungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur 
Telekommunikationsdatenauskunft fordern, hat der Rechtsausschuss des 
Bundesrats gestern das Gegenteil beschlossen.[5]
 Die Justizminister der Länder fordern sogar einen noch weiter reichenden Abbau 
der Vertraulichkeit der Telekommunikation: 
  
- Während vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das deutsche Verbot anonymer Handykarten geklagt wird,[6]
 wollen die Justizminister bei dem Verkauf solcher Karten nun sogar 
"regelmäßig eine Identifizierung des Vertragspartners anhand eines 
gültigen amtlichen Ausweises" erzwingen. Ein sinnloses Unterfangen, denn
 in 18 der 27 EU-Mitgliedsstaaten können Handykarten vollkommen anonym 
erworben und in Deutschland eingesetzt werden. Auch die Weitergabe von 
Karten bliebe uneingeschränkt möglich.
 - Während wir uns gegen die geplante Einführung einer 
elektronischen Datenschnittstelle für Sicherheitsbehörden wenden, wollen
 die Justizminister solche Abfragen sogar noch billiger machen, was die 
ohnehin hohe Zahl der Abfragen weiter erhöhen würde. Alleine die 
Deutsche Telekom teilte Behörden im Jahr 2010 die Identitäten von 21.000
 Internetnutzern mit. 
 - Die Justizminister wollen selbst bei kleinsten Anbietern (z.B. 
von privat betriebenen E-Mail-Diensten) und außerhalb der 
Geschäftszeiten innerhalb von sechs Stunden alle Datenanfragen 
beantwortet sehen. Diese Forderung ist für kleine und unentgeltliche 
Anbieter nicht zu erfüllen. Bei größeren Anbietern würde sie zu 
Preiserhöhungen führen.
 - Während wir fordern, die Herausgabe von Passwörtern zu 
Internetdiensten nur mit richterlicher Anordnung und unter hohen 
Voraussetzungen zuzulassen, wollen die Justizminister von den Anbietern 
zusätzlich die Änderung verschlüsselt gespeicherter Passwörter 
verlangen, um unbemerkt auch auf Cloud-Speicher wie Dropbox oder Google 
Drive zugreifen zu können. Damit hätten die Nutzer keinen Zugriff mehr 
auf ihre eigenen E-Mails und Daten. Der Anbieter wäre sogar zur 
Geheimhaltung verpflichtet.
  
"Das schlägt dem Fass den Boden aus," kommentiert Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat den Beschluss. "Diese maßlosen Forderungen der Justizminister öffnen einem willkürlichen Umgang mit persönlichen und Unternehmensdaten Tür und Tor. Seriöse Politik im Interesse der Menschen sieht anders aus. Sollten diese absurden Ideen tatsächlich geltendes Recht werden, müsste man streng genommen allen privaten und gewerblichen Anwendern der verschiedenen Dienste dringend empfehlen, deren Nutzung einzustellen bzw. auf ausländische Anbieter auszuweichen."  			 |