Europäischer Gerichtshof zieht Vorratsdatenspeicherung in Zweifel (09.07.2013) |
Der Europäische Gerichtshof hat heute mit großem Medieninteresse eine Anhörung über die Vorratsdatenspeicherung abgehalten. Dabei ging es um Klagen gegen die umstrittene Richtlinie zur Vollüberwachung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger seitens der irischen NGO "Digital Rights Ireland" und Bedenken des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Stellung zur Vorratsdatenspeicherung nahmen unter anderem Vertreter aus Italien, Spanien und England. Keinem der Befürworter gelang es, überzeugende Argumente für die Richtlinie vorzubringen. Die auch von inhaltlichen Schwächen durchzogenen Aussagen derer, die weiter Vorratsdaten der Bevölkerung anhäufen wollen, ließen erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufkommen. Die Rückfragen des Gerichts konnten oftmals nicht oder nur ausweichend beantwortet werden. Auf der anderen Seite legten die Gegner der Überwachung den Finger in die Wunde: Bis heute gibt es keine Statistik, die die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung beweist. Auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx brachte erhebliche Bedenken gegen das Speichern der Telefon- und Internetverbindungsdaten vor. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu Recht aufgehoben. Durch die jüngeren Entwicklungen ist noch deutlicher geworden, dass eine politische Abkehr auf EU-Ebene von der bisherigen Datenspeicherungsagenda dringend geboten ist," so Dennis Romberg von Digitalcourage. Der EuGH bemängelte in mehrmaligen Nachfragen auch die Umsetzung der Richtlinie. "Die Vorratsdatenspeicherung ist bei ihrer Verabschiedung gar nicht auf ihre Verträglichkeit mit der EU-Menschenrechtscharta geprüft wurde," sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Dass man dies den umsetzenden Mitgliedstaaten überlässt, gleichzeitig aber deren Verfassungsgerichten keinen direkten Einfluss auf die Richtlinie zugesteht, zeigt allein schon die Notwendigkeit, die Richtline sofort aufzuheben." Die Nachfragen des Gerichts sprechen eine ähnlich deutliche Sprache. Siehe auch: Stellungnahmen des AK Vorrat |
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