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Europäischer Gerichtshof verkündet Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (07.04.2014) Drucken E-Mail

Am Dienstag, dem 8. April 2014, wird der Europäische Gerichtshof verkünden, ob er die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten für gültig und verhältnismäßig hält.

Die Entscheidung ist von allergrößter Bedeutung: Hält es der Gerichtshof für gerechtfertigt, Informationen über das alltägliche Verhalten jedes Bürgers zu erfassen und auf Vorrat zu speichern, nur weil sie dem Staat irgendwann einmal nützlich werden könnten, bedeutet dies das Ende der Privatsphäre. Denn jedes Verhalten, jeder Gedanke kann irgendwann einmal relevant für ein Strafverfahren oder für Geheimdienste werden. Setzt sich diese grenzenlose "Vorratslogik" durch, wird es in unserem digitalisierten Leben zukünftig keine aufzeichnungsfreien und vertraulichen Räume mehr geben.

Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung stellt alle bisherigen Überwachungsmaßnahmen in den Schatten. Eine Vorratsdatenspeicherung zeichnet dauerhaft das alltägliche Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten aller 80 Mio. Menschen in Deutschland auf; durchschnittlich alle vier Minuten werden Informationen über jede/n von uns festgehalten. Dieser Speicherung kann auch durch Nutzung alternativer Formen der Kommunikation kaum entronnen werden. Eine Offenlegung der umfassenden Kommunikationsprofile durch Datenpannen, Hacking oder missbräuchlichen Zugriff ist nur eine Frage der Zeit, da bereits heute täglich Datenmissbrauch aus unterschiedlichsten Quellen festgestellt wird.

In seinem Urteil vom 2. März 2010 zum ersten deutschen Umsetzungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt, sondern nur das damalige Gesetz selbst. Allerdings sprach das Gericht von der Erforderlichkeit einer Gesamtrechnung, nach der das Ausmaß aller Überwachungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten dürfe. Mit den Erkenntissen der vergangenen neun Monate zu den ausufernden Spionageprogrammen von NSA und GCHQ muss diese Rechnung heute aber zu einem anderen Ergebnis führen. Denn was vor vier Jahren so gerade eben noch in das zulässige Maß hineingepasst hätte, würde heute den Rahmen der Grundrechtsverträglichkeit sprengen.

Nach unserer Überzeugung hat sich die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen. Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen berechtigterweise auf Nicht-Rückverfolgbarkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen in ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen nicht mehr elektronisch über nicht rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit Funktionsbedingungen unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind  außerdem besonders anfällig dafür, Unschuldige in den falschen Verdacht einer Straftat zu bringen und diese ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer fordern gemeinsam mit über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten". Wir protestieren gegen die Pläne der "Großen Koalition" zur Wiedereinführung der umstrittenen flächendeckenden Überwachungsmaßnahme, die von zwei Dritteln der Bevölkerung abgelehnt wird.

Wichtige Informationen zu dem Verfahren

Ort und Zeit der Verkündung:
http://akvorrat.de/s/eugh-verkuendung

Die verhandelten Fragen des obersten irischen Gerichtshofs und die Begründung dazu (Auszug: “Es ist klar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der Regel gezielt erfolgen sollten”):
http://akvorrat.de/s/HighCourt-Fragen
http://www.bailii.org/ie/cases/IEHC/2010/H221.html

Die verhandelten Fragen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und die Begründung dazu (Auszug: “Nicht zuletzt auch im Hinblick auf Zweifel an der Eignung zur Zielerreichung erscheint der damit verbundene Eingriff unverhältnismäßig.”):
http://akvorrat.de/s/VerfGH-Vorlage

Die kritischen Fragen des Europäischen Gerichtshofs:
http://akvorrat.de/s/EuGH-Fragen

Kritik des AK Vorrat an den Anträgen des Generalanwalts am Gerichtshof:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/736/1/lang,de/

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Dossier mit Argumenten, Hintergrundinformationen und Fakten zur Vorratsdatenspeicherung
http://akvorrat.de/s/Hintergrundinfos

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Häufige Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung widerlegt
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/

Missbrauch von Vorratsdaten in der EU
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/526/189/lang,de/

Meinungsumfragen:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/77/85/lang,de/#Umfrage

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Handreichung zum Vertragsverletzungsverfahren  gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/handreichung.pdf

Protestaktionen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
http://akvorrat.de/s/Aktionen

Fotos von Protestaktionen zur freien Verwendung:
http://akvorrat.de/s/CC-Fotos
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Fotos

Appell von über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern zur Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/363/158/lang,de/

Demonstration gegen Massenüberwachung am 12. April in Köln:
http://cologne.stopwatchingus.info/demo-12-april.html

Presse-Ansprechpartner des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/235/141/lang,de/

 
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