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SPD-Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung wäre Betrug am Wähler (22.03.2015) Print E-mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht mit der SPD-Führung hart ins Gericht. Hintergrund ist die Ankündigung von SPD-Justizminister Heiko Maas, schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen zu wollen. Die Bürgerrechtler sehen darin einen Betrug am Wähler.

"Im Vorfeld der Europawahl haben wir auf Anfrage beim SPD-Parteivorstand klar ablehnende Positionen zur Vorratsdatenspeicherung erhalten ", sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "In ihrer Antwort betont die Parteiführung die Unvereinbarkeit einer flächendeckenden anlasslosen Speicherung mit europäischen Grundrechten, und fordert die Aufhebung aller VDS-Gesetze in den EU-Mitgliedstaaten. Das Verabschieden eines neuen Gesetzes stünde im direkten Widerspruch zu diesen Aussagen und würde somit eine Wählertäuschung darstellen."

Nachdem der Europäische Gerichtshof im April 2014 die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten für rechtswidrig und nichtig erklärt  hatte, wurden kurz darauf die nationalen Gesetze in Österreich, der Slowakei und Rumänien vor Gericht zu Fall gebracht. In der letzten Woche erst folgten die Niederlande und Bulgarien. Das Unverständnis bei den Datenschützern und Internetnutzern für das angekündigte Vorgehen der Bundesregierung ist entsprechend groß: "Während um uns herum das Urteil des EuGH verstanden wird und die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wie Dominosteine umkippen, steuern Union und SPD in die genaue Gegenrichtung", ergänzt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis. "Dabei ist dieses Vorhaben nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt. Die SPD gäbe hier ohne Not ein Wahlversprechen auf."

Die Bürgerrechtler fordern alle Kräfte in der SPD auf, sich dem eingeschlagenen Kurs der Parteiführung entgegenzustellen. "Alle Delegierten, alle Abgeordneten und alle Parteimitglieder rufen wir auf, die Pläne von Sigmar Gabriel und Heiko Maas zu stoppen", sagt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis dazu. "Die Partei muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob sie Wort halten oder die Wähler betrügen will."

Ein erstes deutsches Gesetz der vorherigen großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

 
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