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Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung jetzt europaweit stoppen (11.04.2016) Print E-mail
Im Vorfeld der morgigen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung appelliert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an die Richter, die verdachtslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung europaweit zu ächten.

"Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung stellt alle bisherigen Überwachungsmaßnahmen in den Schatten," kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat. "Eine Vorratsdatenspeicherung zeichnet dauerhaft das alltägliche Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller 500 Millionen Menschen in der EU auf. Das hat sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen, etwa für Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Eheberatern, Drogenmissbrauchsberatern und Journalisten. Ein Terroranschlag konnte mit Vorratsdaten hingegen noch nicht verhindert werden."

Der Arbeitskreis appelliert an den Europäischen Gerichtshof, die NSA-Methoden einer totalen Telekommunikationsdatensammlung in Europa zu ächten und das Grundrecht auf vertrauliche Telekommunikation durchzusetzen. "Denn ein Staat, der wahllos alle Bürger ins Visier nimmt, ist kein freiheitlicher Rechtsstaat mehr," so Gabelmann weiter.

Hintergrund: Gerichte in Schweden und Großbritannien haben dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dessen Urteil zur EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung auch auf nationale Gesetze zu übertragen ist. Der Gerichtshof hatte die Richtlinie 2014 für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklärt, weil die betroffenen Personen in keinem "auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen" und ihre Daten dementsprechend nicht "zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten".
 
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