Kein Anbieter darf die Privatsphäre seiner Kunden verraten! (28.06.2017) |
Die Bundesnetzagentur hat heute entschieden, dass Telekommunikationsanbieter ohne Konsequenzen auf die eigentlich zum 1. Juli fällige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verzichten können. Anders als der Münchener Provider SpaceNet müssen sie dazu nicht mehr selbst vor Gericht ziehen. Entschließen sie sich aber zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, will die Bundesnetzagentur dagegen offenbar ebenfalls nicht einschreiten. Dazu Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Die Anbieter haben jetzt wirklich keinen Grund mehr, ohne Anlass die Verbindungen und Bewegungen ihrer Kunden aufzuzeichnen und sie dadurch unüberschaubaren Sicherheitsrisiken auszusetzen. Wir appellieren an alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, das Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen. Wer trotz der Entscheidung der Bundesnetzagentuer dennoch speichert, wird von seinen Kunden wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verklagt - dafür sorgt die Gesellschaft für Freiheitsrechte." Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorratsdatenspeicherung ergänzt: "Wir werden alle Anbieter, die sich stur stellen, veröffentlichen und an den Pranger stellen. Wer die Privatsphäre seiner Kunden verrät, stellt sich auf eine Stufe mit den Überwachungsideologen in der Politik. Verbraucher können sich unterdessen schützen, indem sie einen Anonymisierungsdienst einsetzen. Bis Freitag ist es außerdem möglich Prepaid-Handykarten auf einen Fantasienamen zu registrieren." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zur Teilnahme an der morgigen Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in Berlin auf, die von Digitalcourage veranstaltet wird. Hintergrund: Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Neben der gesetzliche verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung geht der Arbeitskreis auch gegen die "freiwillige" Verkehrsdatenspeicherung der Anbieter zu eigenen Zwecken für bis zu sechs Monate vor: https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2015/10/05/hintergrundinfos-zur-freiwilligen-vorratsdatenspeicherung/ |
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