Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsspeicherung: Verfassungsgericht fordert Stellungnahme (8.1.2018) |
Die Bundesregierung soll bis März zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur verdachtslosen Sammlung aller Verbindungs- und Standortdaten (Vorratsdatenspeicherung) Stellung nehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es hat dazu fünf Verfassungsbeschwerden dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium des Innern, allen Landesregierungen, den Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zugesandt. Darunter befindet sich die überparteiliche Verfassungsbeschwerde, die Rechtsanwalt Meinhard Starostik für Vertreter von AK Vorrat, Digitalcourage und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte eingereicht hat (Az. 1 BvR 2683/16):
Ebenfalls zugestellt wurden die 71-seitige Verfassungsbeschwerde der Kanzlei Härting im Auftrag von D64 (Az. 1 BvR 141/16) samt Antrag auf einstweilige Anordnung, die 198-seitige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff für FDP-Politiker (Az. 1 BvR 229/16) samt Antrag auf einstweilige Anordnung, die 213-seitige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Indra Spiecker geb. Döhmann für Grünen-Politiker (Az. 1 BvR 2023/16) und von Dr. Nikolaos Gazeas für Netzpolitik.org gegen den Straftatbestand der "Datenhehlerei" (Az. 1 BvR 2821/16). Weiter zugestellt wurde die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf einstweilige Anordnung der Kanzlei Müller Müller Rössner für 22 Beschwerdeführer, darunter der Landesverband Berlin-Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verbands (Az. 1 BvR 3156/15), sowie die Verfassungsbeschwerde von drei Einzelpersonen (1 BvR 2845/16). Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.11.2017 einen "Hinweis auf einige sich in den Verfahren vordringlich stellende Fragen" erteilt. Ergänzung vom 18.07.2018: Die Bundesregierung lässt sich von der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs in Berlin vertreten. Ihre Stellungnahme ist uns noch nicht zugesandt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.03.2018 klargestellt, dass eine gemeinsame Behandlung unserer Beschwerde mit der Verfassungsbeschwerde "Datenhehlerei" (Az. 1 BvR 2821/16) nicht vorgesehen ist. |
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