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Sag Nein zur Massenüberwachung: Deine Stimme zählt jetzt! (28.08.2025) Print E-mail

Eine Ausfüllhilfe zum Mitmachen bei der Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung 2.0

Noch bis 12. September fragt die EU-Kommission nach deiner Meinung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung 2.0, die noch radikaler auszufallen droht als die vom Europäischen Gerichtshof gekippte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Hier ist ein "Cheatsheet", dass dir bei der Beantwortung der Fragen - teilweise suggestive Fangfragen - der EU-Kommission hilft (Quelle: EDRi).

Hintergrundinfos zur geplanten Vorratsdatenspeicherung 2.0 findest du hier. 

Leitfaden zum Ausfüllen des Fragebogens

Öffne die Anhörungsseite. Klicke auf "Fragebogen beantworten". Nun musst du einen Account erstellen. Anschließend wird der folgende Fragebogen angezeigt:

Allgemeine Fragen zur Notwendigkeit einer Initiative


Frage: Auf welche Weise sind Sie von den Rechtsvorschriften in diesem Bereich betroffen?

Wähle die Kategorie, die deine Situation am besten beschreibt. Zum Beispiel:

  • Als Bürger*in/Nutzer*in digitaler Dienste
  • Als Angestellte*r bei einer Nichtregierungsorganisation (NRO)
  • Als Wissenschaftler*in

Frage: Sind Sie der Ansicht, dass die für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Behörden in der heutigen digitalen Gesellschaft über ausreichende Instrumente verfügen?

Unsere Empfehlung: Wähle Stimme vollkommen zu.

Begründung: Die Kommission versucht, ihre Initiative zu legitimieren, indem sie die Annahme verbreitet, die Strafverfolgung habe im digitalen Zeitalter Schwierigkeiten. Diese Annahme ist jedoch nicht durch verlässliche Beweise gestützt. Stattdessen leben Strafverfolgungsbehörden dank der massiven Datensammlung durch Online-Dienste und Smartphones in einem „goldenen Zeitalter der Überwachung“ und haben mehr Datenzugriff als je zuvor.


Frage: In der heutigen digitalen Gesellschaft können die meisten Straftaten ... aufgrund fehlender digitaler Beweismittel ... nicht erfolgreich ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden. Inwieweit stimmen Sie dieser Aussage zu?

Unsere Empfehlung: Wähle Stimme überhaupt nicht zu.

Begründung: Im Gegenteil, die Analyse der riesigen Datenmengen, die den Ermittlern bereits zur Verfügung stehen, ist zu einem Problem geworden. Das sagen sogar EU-Behörden wie Europol und Eurojust. Das Problem ist nicht der Mangel an Daten, sondern oft die fehlende technische Kapazität, die bereits verfügbaren Datenmengen zu analysieren.


Frage: In der heutigen digitalen Gesellschaft können die meisten Straftaten ... aufgrund fehlender rechtlicher Verpflichtungen oder Vorschriften ... nicht erfolgreich ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden. Inwieweit stimmen Sie dieser Aussage zu?

Unsere Empfehlung: Wähle Stimme überhaupt nicht zu.

Begründung: Strafverfolgungsbehörden verfügen bereits über zahlreiche rechtliche Instrumente für den Datenzugriff, sowohl national als auch grenzüberschreitend (z. B. Rechtshilfeabkommen, Europäische Ermittlungsanordnung und bald die „E-Evidence“-Verordnung).


Frage: In der heutigen digitalen Gesellschaft können die meisten Straftaten ... aufgrund von Personalmangel, fehlenden Kompetenzen, unzureichender Ausbildung usw. ... nicht erfolgreich ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden. Inwieweit stimmen Sie dieser Aussage zu?

Unsere Empfehlung: Wähle die Antwort, die du für am angemessensten hältst. Weiß nicht ist eine Möglichkeit.

Begründung: Es gibt Hinweise darauf, dass es an Ressourcen und technischem Verständnis bei den Behörden mangelt, aber eine abschließende Bewertung ist schwierig.


Frage: Wie vertraut sind Sie mit den Rechtsvorschriften und Regelungen in Bezug auf die Speicherung von Metadaten durch Diensteanbieter ...?

Unsere Empfehlung: Antworte nach bestem Wissen. Wenn du dich mit dem Thema beschäftigt hast, kannst du durchaus Ich bin mit dem Thema gut vertraut angeben.


Frage: Sind Sie der Ansicht, dass die Diensteanbieter für eine wirksame Strafverfolgung Metadaten über einen längeren Zeitraum speichern sollten ...?

Unsere Empfehlung: Wähle Nein, die Anbieter sollten Daten ausschließlich für Geschäftszwecke und nicht darüber hinaus speichern dürfen. Die Strafverfolgung sollte sich nur auf solche Daten stützen.

Begründung: Die Notwendigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wurde nie nachgewiesen. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass eine allgemeine und wahllose Speicherung mit dem EU-Recht unvereinbar ist.


Frage: Derzeit gibt es keine harmonisierten EU-Vorschriften, die die Diensteanbieter verpflichten ... Metadaten zu Strafverfolgungszwecken aufzubewahren. Sind Sie der Ansicht, dass das zu Problemen führt?

Unsere Empfehlung: Wähle Nein.

Begründung: Das Hauptproblem ist nicht das Fehlen von EU-Regeln, sondern die mangelnde Einhaltung bestehenden EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten. Eine neue Regelung würde wahrscheinlich zu einer Ausweitung der Überwachung führen.


Frage: Sollten Maßnahmen ergriffen werden, um für kohärente Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zu sorgen?

Unsere Empfehlung: Wähle Nein.

Begründung: Dies ist eine rhetorische Frage. Die richtige Maßnahme wäre die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten mit illegalen Gesetzen. Da diese Option nicht zur Wahl steht, würde ein „Ja“ die zukünftigen Gesetzesvorschläge der Kommission legitimieren.


Frage: Was könnte mit einer Initiative zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene erreicht werden, das auf nationaler Ebene nicht erreicht werden kann?

  • Wirksamere strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen: Nein
  • Rechtssicherheit für alle Beteiligten: Nein
  • Gleiche Verpflichtungen für alle in der EU tätigen Diensteanbieter: Nein
  • Mehr Transparenz seitens der Diensteanbieter: Nein
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Nein
  • Ein stärkerer Schutz der Grundrechte im Einklang mit der Charta der Grundrechte: Ja
  • Sonstiges: Ja

Falls du „Sonstiges“ mit „Ja“ beantwortest, kannst du im nächsten Feld präzisieren: „Durchsetzung der vom Gerichtshof der Europäischen Union festgelegten Anforderungen.“ (die - anders als in vielen EU-Ländern geregelt - eine wahllose, flächendeckende Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten verbieten)


Frage: Welche Bedenken könnte eine EU-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung Ihrer Meinung nach aufwerfen? Wählen Sie die fünf wichtigsten aus.

Unsere Empfehlung (wähle diese oder ähnliche):

  • ✓ Beeinträchtigung bestimmter Grundrechte wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung
  • ✓ Risiko der Offenlegung sensibler Daten gegenüber Behörden (z. B. im Fall von Anrufen bei medizinischen Diensten oder Hotlines)
  • ✓ Risiko, dass unbefugte Dritte auf Daten zugreifen (Datenschutzverletzungen)
  • ✓ Risiko eines Eingriffs in die Privatsphäre der Nutzer*innen
  • ✓ Risiken im Zusammenhang mit der Informationssicherheit

Tipp: Du kannst auch Sonstiges auswählen und angeben: „Alle genannten Bedenken sind relevant und gravierend.“

Grundrechte


Frage: Welche Ermittlungsmethode ... würde Ihrer Ansicht nach stärker in die Privatsphäre eingreifen? Bitte ordnen Sie die nachstehenden Optionen nach Priorität.

Unsere Empfehlung: Belasse Zugriff auf Metadaten aller Nutzer*innen eines Kommunikationsdienstes, die vom Diensteanbieter gespeichert werden an oberster Stelle.

Begründung: Diese Frage ist manipulativ. Sie versucht, den Zugriff auf Metadaten als weniger eingriffsintensiv darzustellen. Tatsächlich kann der Zugriff auf Metadaten jedoch tiefere Einblicke in das Privatleben einer Person ermöglichen als das Abhören von Kommunikationsinhalten. Es wird hier eine Massenüberwachungsmaßnahme (die alle betrifft) mit gezielten Maßnahmen gegen Verdächtige verglichen, was irreführend ist.


Frage: Gibt es Ihrer Meinung nach Maßnahmen, die weniger in die Privatsphäre eingreifen und trotzdem eine wirksame Ermittlung und Verfolgung von Straftaten ermöglichen würden?

Unsere Empfehlung: Wähle Ja.

Im folgenden Textfeld kannst du dies präzisieren (max. 255 Zeichen):

„Mit ausreichenden Ressourcen und schnellen Verfahren könnten ‚Quick-Freeze‘-Anordnungen unter Wahrung aller Garantien den Zugriff auf absolut notwendige Daten für eine Untersuchung ermöglichen.“

Ebene


Frage: Für welche der folgenden Diensteanbieter sollten Ihrer Meinung nach EU-Maßnahmen zur Speicherung von Metadaten gelten?

Unsere Empfehlung: Wähle Nein für alle Arten von Dienstanbietern, da eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung höchstwahrscheinlich gegen die Anforderungen des EuGH verstoßen und zu Massenüberwachung führen würde.


Frage: Bei der Ermittlung welcher Arten von Straftaten sollte Ihrer Ansicht nach die Vorratsdatenspeicherung verpflichtend vorgeschrieben werden?

Unsere Empfehlung: Wähle Gar nicht.

Begründung: Eine anlasslose Massenspeicherung von Daten der gesamten Bevölkerung ist unverhältnismäßig, unabhängig von der Schwere der Straftat, die damit verfolgt werden soll.


Frage: Sollten sich Ihrer Ansicht nach die Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung (z. B. die Dauer der Speicherung) je nach Art der Daten und dem Zweck der Ermittlung unterscheiden?

Unsere Empfehlung: Wähle Keine Meinung.

Begründung: Diese Frage setzt voraus, dass Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich akzeptabel ist. Da wir die Maßnahme als solche ablehnen, ist eine Detailbewertung nicht sinnvoll.

Abschließende Bemerkungen


Frage: Haben Sie weitere Anmerkungen zu dieser Initiative, die Sie gerne übermitteln möchten? [...] Bitte laden Sie Ihre Datei(en) hoch.

Hier hast du die Möglichkeit, weitere Dokumente oder Positionspapiere einzureichen, falls relevant.

Danke für deinen Beitrag im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung 2.0!

 
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