Massenverfassungsbeschwerde gegen "Totalprotokollierung der Telekommunikation" angekündigt (30.7.) |
Pressemitteilung vom Montag, den 30. Juli 2007: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet heute den Eingang der
5.000sten schriftlichen Vollmacht zur Erhebung einer
Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU/CSU und SPD geplante
Protokollierung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der
gesamten Bevölkerung (sog. „Vorratsdatenspeicherung“). Seit November
2006 ruft der Arbeitskreis zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde
auf. Der Aufruf der Bürgerrechtler zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. „Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig“, begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. „Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen.“ Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird, berichtet von „waschkörbeweise eingehenden Vollmachten“. Die Verfassungsbeschwerde wird eingereicht, wenn der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung wie geplant noch in diesem Jahr beschließt. Die im Internet veröffentlichte Verfassungsbeschwerdeschrift beruft sich unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, in der es heißt: „Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis [...]“. Gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit verstoße eine Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eklatant, so die Beschwerdeschrift. „Der gigantischsten Datensammlung Deutschlands setzen wir die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik entgegen“, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „SPD und CDU/CSU erwartet ein fulminantes Waterloo in Karlsruhe, wenn sie sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließen, anstatt die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und 40 weitere Bürgerrechts-, Berufs- und Wirtschaftsverbände fordern eine Aussetzung der geplanten Datensammlung, bis der Europäische Gerichtshof über die seit 2006 anhängige Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Zuletzt hatte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott öffentlich die Vereinbarkeit der geplanten Datensammlung mit den Grundrechten in Zweifel gezogen. Hintergrund: Ein Gesetz zur Neuregelung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen soll Telekommunikationsanbieter ab 2008 verpflichten, Daten über die Kommunikation sämtlicher Kunden auf Vorrat zu sammeln. Zur erleichterten Strafverfolgung und geheimdienstlichen Beobachtung soll über Monate hinweg nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat, bei Handy-Telefonaten und SMS einschließlich der geografischen Standorte der Nutzer. Auch der Einsatz von Anonymisierungsdiensten und die Nutzung des Internet sollen nachvollziehbar werden. Letztlich würden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Am 22. September veranstalten Bürgerrechtsorganisationen in Berlin eine Demonstration u.a. gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. Weitere Informationen: Zusammensetzung der Beschwerdeführer/innen nach Berufsgruppen: Prominente Beschwerdeführer/innen: Fragen und Antworten zur Verfassungsbeschwerde: Rechtsgutachten von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue Richtervereinigung: Gemeinsame Erklärung von 40 Verbänden zur Vorratsdatenspeicherung: |