Klage gegen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht (18.09.2006) |
Der Europäische Gerichtshof hat den Eingang der am 6. Juli 2006 eingereichten Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Az. C-301/06) bestätigt und eine Zusammenfassung der Klagebegründung veröffentlicht. Danach beantragt Irland, die Richtlinie über die Vorratsspeicherung aus formellen Gründen für nichtig zu erklären. Sie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden. Juristisch argumentiert Irland, die Wahl der Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EG) als Rechtsgrundlage sei fehlerhaft. Der einzige oder jedenfalls hauptsächliche Zweck der Richtlinie bestehe darin, die Ermittlung, Entdeckung und Verfolgung schwerer Verbrechen, einschließlich des Terrorismus, zu erleichtern. Unter diesen Umständen sei die einzig zulässige Rechtsgrundlage für die in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen Titel VI EU, der nur die einstimmige Annahme von Rahmenbeschlüssen durch die MItgliedsstaaten erlaubt. Eine Berufung auf Artikel 95 EG als Rechtsgrundlage sei völlig unangemessen und unhaltbar. Auf Artikel 95 EG gestützte Maßnahmen müssten die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zum Schwerpunkt haben, die das Funktionieren des Binnenmarkts förderten. Die Bestimmungen der Richtlinie beträfen demgegenüber die Bekämpfung schwerer Verbrechen und sollten keine Mängel des Binnenmarkts beheben. Ein Mangel aufgrund von Unterschieden der nationalen Rechtsvorschriften sei nicht bewiesen. In Deutschland steht die Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht noch aus. Die Regierungskoalition plant ein entsprechendes Gesetz bis Mitte 2007. Der Altliberale Burkhard Hirsch hat am Wochenende eine Verfassungsklage für den Fall der Umsetzung angekündigt. Mit seinen letzten Klagen in Karlsruhe hatte Hirsch Erfolg: Der große Lauschangriff musste eingeschränkt werden, und das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubte, wurde kassiert. Derzeit versuchen Bürgerrechtler noch, die hiesige Regierungskoalition zu überzeugen, den Ausgang der Klage der irischen Regierung abzuwarten. Mit einer Entscheidung ist jedoch frühestens Ende nächsten Jahres zu rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bisher ohne Rücksicht auf die Nichtigkeitsklage Irlands vorantreiben. |