Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld (05.03.2016)

 Mit einem offenen Brief fordern wir Wolfgang Schäuble auf, sich entgegen der Pläne von Bundesregierung und Europäischer Zentralbank für die Beibehaltung von Bargeld einzusetzen.

Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble,

das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro sehen wir als den Einstieg in die Abschaffung des Bargelds. Dabei wird mit der Einschränkung von baren Zahlungsmitteln das Ziel der Verbrechensbekämpfung nicht erreicht. Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro abzusehen.

Kernargumente gegen das Vorhaben:

  • Euro-Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (neben den auf 50 Stück oder im Wert auf 200 Euro beschränkten Münzen).
  • Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der Universität Linz hätten die Abschaffung großer Banknoten und das Verbot großer Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die Kriminalität“. Die beabsichtigte gesetzliche Beschränkung wäre also nicht verhältnismäßig.
  • „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit.“ (Bundesbank-Vorstand Carl- Ludwig Thiele)
  • „Die Anonymität des Bargelds ermöglicht es den Bürgern, auch den gesetzestreuen, einen Rest Privatsphäre zu bewahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder Überwachbarkeit unterliegt.“ (Handelsblatt)
  • Beim privaten Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren sowie auf Märkten ist die Barzahlung essenziell. Auch Musikgruppen werden in der Regel bar aus der Abendkasse bezahlt.
  • Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.
  • Im Sparstrumpf der Bürgerinnen und Bürger befindet sich meist Bargeld, zumal dieses vor Negativzinsen oder Bankenpleiten geschützt ist.
  • „Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos bezahlen möchte.“ (Bundesbankpräsident Jens Weidmann)

Wir fordern Sie auf, von Begrenzungen von Bargeldzahlungen abzusehen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Mit freundlichem Gruß

Unterzeichner:

  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
  • dieDatenschützer Rhein-Main
  • Digitalcourage e.V.
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V.
  • quintessenz – Verein zu Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter