Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld (05.03.2016) |
Mit einem offenen Brief fordern wir Wolfgang Schäuble auf, sich entgegen
der Pläne von Bundesregierung und Europäischer Zentralbank für die
Beibehaltung von Bargeld einzusetzen.
Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld
Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble,
das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro sehen wir als den Einstieg in die
Abschaffung des Bargelds. Dabei wird mit der Einschränkung von baren Zahlungsmitteln das
Ziel der Verbrechensbekämpfung nicht erreicht. Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs
verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und
Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro
abzusehen.
Kernargumente gegen das Vorhaben:
- Euro-Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das niemand zur
Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile
zu erleiden. Im Euroraum ist
Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf
Euro lautende
Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (neben
den auf 50
Stück oder im Wert auf 200 Euro beschränkten Münzen).
- Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der
Universität Linz hätten die Abschaffung großer Banknoten und das Verbot großer
Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die
Kriminalität“. Die beabsichtigte gesetzliche Beschränkung wäre also nicht
verhältnismäßig.
- „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung
einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit.“ (Bundesbank-Vorstand Carl-
Ludwig Thiele)
- „Die Anonymität des Bargelds ermöglicht es den Bürgern, auch den gesetzestreuen,
einen Rest Privatsphäre zu bewahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder
Überwachbarkeit unterliegt.“ (Handelsblatt)
- Beim privaten Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren sowie auf Märkten ist die
Barzahlung essenziell. Auch Musikgruppen werden in der Regel bar aus der Abendkasse
bezahlt.
- Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen
Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.
- Im Sparstrumpf der Bürgerinnen und Bürger befindet sich meist Bargeld, zumal dieses
vor Negativzinsen oder Bankenpleiten geschützt ist.
- „Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos
bezahlen möchte.“ (Bundesbankpräsident Jens Weidmann)
Wir fordern Sie auf, von Begrenzungen von Bargeldzahlungen
abzusehen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre
aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
Mit freundlichem Gruß
Unterzeichner: - Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.V.
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
- dieDatenschützer Rhein-Main
- Digitalcourage e.V.
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V.
- quintessenz – Verein zu Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter
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