Datenschützer kritisiert BKA-Beharren auf der Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundeskriminalamt eine Mitschuld an einer ausbleibenden Neuregelung zur Protokollierung von Nutzerspuren gegeben. Die FDP empört derweil das Durchsickern eines BKA-"Geheimpapiers" an die Presse und die Ankündigung einer "öffentlichen Kampagne" für Vorratsdatenspeicherung.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Mitschuld an einer ausbleibenden Neuregelung zur Protokollierung von Nutzerspuren im Internet gegeben. Wer Gegenvorschläge zu einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung generell ausschließe und stattdessen auf Maximalforderungen beharre, sei letztlich mitverantwortlich dafür, "dass Straftaten nicht aufgeklärt werden", erklärte Schaar am gestrigen Montag laut einem Bericht der "Welt" am Rande eines Symposiums in Berlin. Schaar plädiert dagegen für einen Praxistest des "Quick Freeze"-Verfahrens, bei dem Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten auf Zuruf von Ermittlern bei einem konkreten Verdacht aufbewahren und gleichsam einfrieren. Dieser Ansatz sollte dem Datenschützer zufolge mit einer Speicherung der begehrten Informationen für wenige Tage verbunden werden, in die auch Flatrate-Anschlüsse einzubeziehen seien.

Die Verfolgung schwerer Straftaten werde in einigen Fällen sicher erschwert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, räumte Schaar ein. Es sei jedoch "unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt". Der "Quick Freeze"-Ansatz habe sich zusammen mit der derzeitigen Praxis der Aufbewahrung der sogenannten Verkehrsdaten durch Provider für drei bis sieben Tage beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße durch die Unterhaltungsindustrie bewährt. Es sei verwunderlich, dass die Strafverfolgungsbehörden so viel länger bräuchten als die Film- und Musikbranche, um die entsprechenden Verbindungsinformationen auszuwerten.

Das BKA beklagt in einem Geheimbericht an das Bundesinnenministerium, der der "Welt" zugespielt wurde, dass ein Zeitfenster von wenigen Tagen zwischen Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntnisnahme, Prüfung und Auskunftsersuchen nicht ausreiche. Man habe zahlreiche Verbrechen wie Morde an einem Polizisten und einem Mafia-Mitglied, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet wegen mangelnden Zugriffs auf Verkehrsdaten nicht aufklären können. Für die Polizeibehörde kommt daher nur eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat in Frage.

Das Durchsickern des angeblich "nur für den Dienstgebrauch" gestempelten BKA-Papiers an ein Presseorgan hat derweil bei der FDP Empörung ausgelöst. So erinnern vier Netzpolitiker aus der Bundestagsfraktion der Liberalen, Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz, in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) daran, dass eine solche Weitergabe eines als Verschlusssache gehandelten Dokuments den Straftatbestand "der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" erfülle. Man gehe daher "selbstverständlich" davon aus, dass Maizière als Chef der zuständigen obersten Bundesbehörde seine Ermächtigung erteile, "damit die zuständige Staatsanwaltschaft die Angelegenheit auch strafrechtlich aufklären kann". Falls dieser Schritt nicht erfolge, bitten die FDP-Abgeordneten um einen Hinweis nebst Begründung.

Der Vorgang beunruhigt die Liberalen nicht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen. So zeige er, wie schwer der Schutz sensibler Daten heute sei, erklärte Höferlin gegenüber heise online. Man müsse die Frage aufwerfen, wie Internetprovider Vorratsdaten oder geheime Sperrlisten im Kampf gegen Kinderpornographie absichern sollten, wenn nicht einmal das BKA in der Lage sei, das Entfleuchen eigener Berichte zu verhindern. Als "sehr befremdlich" bezeichnete der Innen- und Netzexperte zudem Meldungen, wonach die CDU/CSU-Fraktion den Koalitionspartner bei der Vorratsdatenspeicherung mit einer "öffentlichen Kampagne" zum Jagen tragen wolle.

Die FDP-Fraktion erarbeitet derzeit ein Konzept zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität, mit dem sie sich für das "Quick Freeze"-Verfahren ausspricht. Höferlin betonte, dass Zugangsanbieter schon heute zur Abrechnung und zur Qualitätssicherung in der Regel Log-Routinen laufen ließen und Verbindungsdaten einige Tage speicherten. Schon jetzt sei es bei den Providern üblich, Strafverfolgern bei Vorlage eines Anordnungsbeschlusses einen Zugriff auf die Informationen zu gewähren oder die Daten bei Bedarfsanmeldung bis dahin aufzubewahren. Es müsse nun darum gehen, diese Methode "zu normieren". Wichtig sei es dabei, dass der Zugang zu den Daten auf schwerste Straftaten und die Speicherung auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt werde. (jk)