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Gemeinsam mit mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland,
UK, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Irland, Finnland,
Norwegen, Österreich, Italien, Griechenland, Dänemark, den Niederlanden,
Spanien und internationalen Verbänden fordern wir in einem offenen
Brief unter anderem ein EU-weites Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung.
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.12.2019:
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die
nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt,
aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung,
veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben.
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Die Bundesregierung hält das ausgesetzte Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich – doch der bayerische
Innenminister Dr. Herrmann widerspricht. Dies ergibt sich aus
Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung erstmals veröffentlicht.
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Fundamental rights and data
protection organisations from several European countries demand
effective protection against tracking and data retention.
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Die Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern.
Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen.
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Die inzwischen abgelöste Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
(CDU) hält das schwarz-rote Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung
aller Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten für
verfassungswidrig. Dies ergibt sich aus ihrer Stellungnahme an das
Bundesverfassungsgericht, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vorliegt.[1]
"Eine effektivere Strafverfolgung und Wahrheitsermittlung im
Strafverfahren wird durch die Vorratsdatenspeicherung [...] nicht
erreicht", erklärt Voßhoff unter Verweis auf zahlreiche
Umgehungsmöglichkeiten für organisierte Kriminalität. Dagegen
ermöglichten es die flächendeckend zu speichernden Internetzugangsdaten
in Verbindung mit weiteren Informationen, "über mehrere Wochen das
Surfverhalten der Internetnutzer bei den jeweiligen Telemediendiensten
äußerst detailliert [zu] überwachen". Vosshoff fordert deshalb die
Einführung eines Richtervorbehalts für die Identifizierung von
Internetnutzern (sog. Bestandsdatenauskünfte zu IP-Adressen).
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Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon-
und Internetnutzung. Dies ergibt sich aus einer Erhebung der
Bundesnetzagentur, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vorliegt.[1] Den Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht bekannt gibt, droht ein Bußgeld.
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Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher
Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist
vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta
gekippt worden.[1]
Das ca. 100 Seiten lange Urteil warnt vor einer Entwicklung, die "der
entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman
1984 dargestellt wurde". Die "abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre
und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit durch
tatsächliche und befürchtete Überwachung" sei nicht zu unterschätzen (Absatz 5.13 des Urteils).
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16 Organisationen und Verbände warnen die Bundesregierung in einem
Offenen Brief davor, die laufende ePrivacy-Reform „als Instrument zur
Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“ zur
Vorratsdatenspeicherung zu nutzen und die Reform auf die lange Bank zu
schieben.
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Das können Sie gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung unternehmen:
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Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD soll spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar.
Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Bislang durften Telekommunikationsanbieter im Grundsatz nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Internetkennungen nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem weitgehend vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten vor Erfassung beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.
Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Sie wird von 54% der Bürger abgelehnt.
Unter der neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung werden wir alle leiden:
- Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf
Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und widerspricht der
europäischen Grundrechte-Charta.
- Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Insbesondere der Quellenschutz von Journalisten ist gefährdet, da ihre
Quellen keinen Schutz vor dem Datenabruf genießen. Desweiteren
kriminalisiert der ebenfalls neue Straftatbestand der "Datenhehlerei" die Arbeit von investigativen Journalisten und Bloggern.
- Vorratsdatenspeicherung setzt Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten
aus – zum Beispiel durch Identitätsdiebstahl oder Erpressung. Der Grund:
Die Sicherheit solch riesiger Datenmengen kann nicht garantiert werden.
Erst recht nicht nach dem NSA-Skandal.
- Vorratsdatenspeicherung erhöht für die Wirtschaft das Risiko von Industriespionage.
- Nach den Enthüllungen Edward Snowdens rechnen viele Bürger damit, dass Geheimdienste oder andere Behörden die gespeicherten Daten
mitlesen. Das schüchtert ein und kann dazu führen, dass Menschen
nicht mehr politisch aktiv werden. Menschen können sich dazu
genötigt sehen, ihre Meinung für sich zu behalten, weil sie vermuten,
dass ihnen sonst die Einreise in andere Länder, eine Arbeitsstelle oder
anderes verweigert wird.
- Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen, die weiterhin spurenlos genutzt werden können.
Siehe auch die kritischen Berichte der Fernsehmagazine Frontal 21, ZAPP (1, 2, 3) und nano (Videos).
Aktueller StandDas Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen es 2017 als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bezeichnet hat, hat die Bundesnetzagentur erklärt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum rechtskräftigen Abschluss nicht durchzusetzen. Seither haben viele Telekommunikationsanbieter erklärt, auf die Umsetzung zu verzichten. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz laufen. Werden Sie aktiv:
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