Schaar für "kleine Vorratsdatenspeicherung": Zwei Wochen lang alles speichern

Der Datenschutzbeauftragte schlägt im Streit mit Union und BKA einen Kompromiss vor: Eine Speicherung der Internetdaten von maximal zwei Wochen.

Will zwei Wochen lang nachprüfen können, wer da am Rechner saß: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar. Bild: dpa

TRIBERG taz | Statt sechs Monate soll die Vorratsdatenspeicherung künftig maximal zwei Wochen dauern. Dieses Kompromissangebot stellte Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, jetzt bei einem Symposium in Triberg vor.

Ab Anfang 2009 mussten Telefon- und Internetfirmen ein halbes Jahr lang speichern, wer wann mit wem telefonierte und wer sich wann ins Internet einloggte. Im Verdachtsfall wollte die Polizei auf diese Daten zugreifen. Doch im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die Dateien seien nicht gut genug gesichert. Grundsätzliche Einwände gegen die Vorratsspeicherung hatte Karlsruhe aber nicht.

Seitdem verlangt die CDU/CSU, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schnell einen neuen Gesetzentwurf vorlegen soll. Doch die Ministerin, die die anlasslose Speicherung abelehnt, wartet auf eine Überprüfung der zugrundeliegenden Richtlinie durch die EU-Kommission. Wie diese ausgeht, ist bisher völlig offen. Falls die EU-Richtlinie nicht geändert wird, muss Deutschland doch wieder eine sechsmonatige Vorratsspeicherung einführen.

Peter Schaar will der EU-Kommission nun zumindest eine Alternative aufzeigen. Eine zweiwöchige Speicherung der Internet-Verkehrsdaten genüge in den meisten Fällen, um zu ermitteln, welcher Person eine bestimmte IP-Adresse bei der Einwahl zugeordnet werden kann. So könnten die Strafverfolger in Fällen von Internet-Kriminalität meist doch ermitteln.

Bisher hatten Schaar und andere Datenschützer nur ein "Quick Freeze"-Verfahren wie in den USA angeboten. Im Verdachtsfall würden dabei vorliegende Verkehrsdaten eingefroren. BKA-Chef Jörg Ziercke wies jedoch darauf hin, dass US-Internetfirmen die Verkehrsdaten ihrer Kunden meist lange aufbewahren, während sie nach dem strengen deutschen Datenschutz bei Flatrate-Kunden sofort gelöscht werden. "Wo aber nichts gespeichert ist, kann auch nichts eingefroren werden", betont Ziercke immer wieder.

Schaar schlägt als Kompromiss deshalb eine "kleine Vorratsdatenspeicherung" vor, die er auch "Quick Freeze plus" nennt. "Eine Mindestpeicherung der Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine sechsmonatige Speicherung", sagte Schaar bei der Triberger Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums.

Nach dem Karlsruher Urteil haben die Provider die gespeicherten Sechs-Monats-Daten sofort gelöscht. Derzeit speichern sie bei Flatrate-Kunden (87 Prozent des Marktes) die Daten entweder gar nicht, zwei Tage oder maximal sieben Tage. Das BKA fordert eine sechsmonatige Speicherung, weil es IP-Adressen aus dem Ausland, etwa von einem Kinderpornoring, oft erst mit mehrwöchiger Verspätung erhält und sie dann keiner konkreten Person mehr zuordnen kann.

In einer früheren Fassung dieses Artikels wurde behauptet, die FDP vertrete ein ähnliches Konzept wie Peter Schaar. Die FDP-Bundestagsfraktion betont jedoch, dass sie keinerlei anlasslose Speicherung von Internetdaten befürwortet und an der klassischen Quick-Freeze-Konzeption festhält.

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