US-Regierung muss Schadensersatz wegen NSA-Abhörprogramm leisten

Ein US-Bundesgericht hat die Regierung in Washington dazu verurteilt, Anwälten der islamistischen Al-Haramain Islamic Foundation wegen illegaler Lauschangriffe 2,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen.

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Vaughn Walker, Bundesrichter für den Bezirk Nordkalifornien in San Francisco, hat die US-Regierung dazu verurteilt, Anwälten der Al-Haramain Islamic Foundation wegen illegaler Lauschangriffe 2,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen. Auch ihre im Rahmen des fast fünfjährigen Verfahrens entstandenen Kosten in Höhe von 20.400 US-Dollar sollen die beiden betroffenen Rechtsexperten erstattet bekommen, heißt es in Agenturmeldungen. Walker hatte es im Frühjahr als erwiesen angesehen, dass Telefonate zwischen der mittlerweile nicht mehr aktiven islamistischen Einrichtung und ihren juristischen Helfern rechtswidrig ohne Richterbeschluss im Rahmen des von der National Security Agency (NSA) betreuten Abhörprogramms der Bush-Regierung belauscht worden seien. Die Al-Haramain Islamic Foundation wird vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Liste der Organisationen mit Verbindungen zur Terrorgruppe Al-Qaida geführt.

Eine zusätzliche Strafe wollte Walker Washington nicht auferlegen. Die Sicherheitsbehörden hätten bei den 2007 wieder außer Kraft gesetzten Richtlinien zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht in "bösem Glauben" agiert, hielt der Richter fest. Die Akten zeigten, dass die US-Regierung Grund zur Annahme gehabt hätte, dass Al-Haramain Anschläge unterstütze und so durch die Überwachungsmaßnahmen kritische Aufklärungshinweise zu erhalten gewesen wären. Das rechtswidrige Belauschen war aufgeflogen, da die US-Regierung versehentlich ein Fax mit Verbindungsdaten und Protokolleinträgen an die Stiftung schickte, das als klare Bestätigung für die Abhöraktionen ohne Richtergenehmigung galt. Vor Gericht durfte das Schreiben aber nicht verwendet werden, da das US-Justizministerium den Schutz von Staatsgeheimnissen reklamierte.

Die Obama-Regierung kann noch Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen, auch wenn die betroffenen Anwälte hoffen, dass die Summe als eine Art Wiedergutmachung eines schlechten Programms der Vorgängerregierung abgeschrieben wird. Die begünstigten Rechtsexperten sehen die Funktion des Systems mit dem Beschluss Walkers zugleich insgesamt gewahrt. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) erinnerte dagegen daran, dass vom NSA-Lauschprogramm "Millionen" unverdächtiger US-Amerikaner betroffen gewesen seien und dass auch ihnen Gerechtigkeit widerfahren müsse. Sie setzt daher auf eine vergleichbare Entscheidung auch in dem noch anhängigen Berufungsverfahren in zwei anderen Klagen von Kunden des Telekommunikationskonzerns AT&T gegen die geheimdienstlichen Überwachungsaktivitäten. Diese hatte Walker Anfang des Jahres zunächst zurückgewiesen, da er dort den "individuellen" Schaden für möglicherweise Betroffene nicht ermittelbar sah. (vbr)