Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
"Quick Freeze" funktioniert nur bei aktuellen Anlässen. Sinnbildlich: Ich sehe etwas Verdächtiges und drücke auf den Knopf "Aufnahme". Wenn ich nach Ablauf der Speicherfrist für Verkehrsdaten - oft nur wenige Tage - bemerke, dass ich etwa Opfer einer Verleumdung oder eines Online-Betruges wurde, bringt mir "Quick Freeze" nichts mehr. Der Täter bleibt unentdeckt, weil die Verkehrsdaten längst gelöscht sind.Soweit, so gut. Das Argument bisher ist also: Quick Freeze reicht nicht, weil wir Staatsanwälte zu lahmarschig und inkompetent sind, um zeitnah zu ermitteln. Kennen wir, das Argument. Überzeugt uns nicht. Dann trinkt halt mehr Kaffee.
Aber geht noch weiter:
Das heißt: Nur wenn der Staat ständig diese Aufnahme-Taste drücken, also jedwede Internet- und Telekommunikation per se als verdächtig einstufen würde, könnte er mit "Quick Freeze" auch die strafrechtlich relevanten Daten mitschneiden.Das unrealistische Gruselszenario, das er hier an die Wand zu malen versucht, ist also, dass der Staat immer alle Bewegungsdaten mitschneidet. Merkt jemand was? Genau! Das ist genau die Vorratsdatenspeicherung! Der argumentiert hier, Quick Freeze ginge nicht, weil sie das ja dann aus Inkompetenz und Lahmarschigkeit pervertieren würden, bis alle Daten aufgezeichnet werden. Dafür gibt es einen Namen. "Vorratsdatenspeicherung".
Ja, der "Cybercrime-Fachmann" erkennt da gerade wirklich nicht, dass sein Horrorszenario genau das ist, was er als Alternative zum kritisierten Quick-Freeze fordert!
Aber wartet, wird noch besser:
In so einem Orwell-Staat möchte ich nicht leben.Ach nee. So ein Zufall. Wir auch nicht.
Geht noch weiter. Der merkt echt gar nichts mehr. Danach argumentiert er, er findet ja, die VDS sei völlig OK, man müsse nur gucken, dass die nur für schwere Straftaten verwendet werden können. Um dann zwei Absätze darunter als Beispiel folgendes anzuführen:
Die meisten Betrügereien, Verunglimpfungen und Alltagsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet können nicht strafverfolgt werden.Die aufgezählten Straftaten sind laut Verfassungsgericht explizit nicht VDS-würdig.