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Internet-Vorratsdatenspeicherung gegen Kinderpornografie nutzlos (25.01.2011) Drucken E-Mail

Nach dem "Kompromissvorschlag" von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung soll künftig für jede unserer Internetverbindungen auf Vorrat gespeichert werden, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz gesurft, publiziert oder gemailt hat, um "insbesondere zum Vorgehen gegen Kinderpornografie solche Bestandsdatenauskünfte zu ermöglichen". Eine Berechnung (pdf) des AK Vorrat zeigt nun aber, dass Auskünfte über Internetnutzer kaum einmal der Verfolgung des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen dienen, sondern zu einem Anteil von über 95% der Abmahnung von Urheberrechtsvergehen (z.B. Tauschbörsennutzung). Allein die Deutsche Telekom AG legte zu diesem Zweck gegenüber privaten Rechteinhabern 2009 die Identität von 2,7 Mio. Internetnutzern offen.

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Nach dem Vorschlag der Bundesjustizministerin sollen private Rechteinhaber zwar wohl keinen direkten Zugriff auf vorratsgespeicherte IP-Adressen erhalten. Sie könnten aber Strafanzeige erstatten und durch anschließende Akteneinsicht die Zuordnung der IP-Adresse in Erfahrung bringen.

Die Bundesjustizministerin hat bei der Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung in der vergangenen Woche erklärt, ihr Vorstoß zur Einführung einer Internet-Vorratsdatenspeicherung beziehe sich "gerade auf mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Die Fachleute sagen, 80% der Daten, die da immer so gerne benutzt werden wollen, beziehen sich genau hierauf, nämlich auf Vorgehen gegen Kinderpornografie." Die Zahl von 80% stammt allerdings aus einem umstrittenen Bericht des Bundeskriminalamts und ist nicht korrekt, weil die BKA-Untersuchung nur einen sehr kleinen und nicht repräsentativ ausgewählten Teil der Ermittlungsverfahren mit Internetbezug im Untersuchungszeitraum zum Gegenstand hatte.

Eine korrekte Gesamtbetrachtung zeigt: An staatliche Behörden erteilte Auskünfte über Internetnutzer dienen zu 54% Ermittlungen wegen Betrugs und zu 6% Ermittlungen wegen Beleidigung. Nur 3% der Auskünfte an staatliche Stellen werden zur Verfolgung des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen erteilt. Ermittlungen wegen mutmaßlichen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen waren aber schon im Jahr 2008 ohne Internet-Vorratsdatenspeicherung zu 87,5% erfolgreich - weit häufiger als sonstige Ermittlungsverfahren (durchschnittliche Aufklärungsquote 2008: 54,8%). Nach Inkrafttreten einer Internet-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 erhöhte sich die hohe Aufklärungsquote im Bereich kinderpornografischer Darstellungen nicht, sondern sie fiel um 3,7% auf 83,8% ab.

Eine Vorratsdatenspeicherung senkt die Aufklärungsquote erfahrungsgemäß, weil sie Straftäter zur verstärkten Nutzung von Verschleierungstechniken und anderen Kanälen veranlasst. Nach Einführung der Internet-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 gaben bereits 46,4% der Bürgerinnen und Bürger an, bei der Internetnutzung einen Anonymisierungsdienst zu benutzen oder benutzen zu wollen. Wer die Ermittlung von Besitzern kinderpornografischer Darstellungen erleichtern will, muss deswegen eine Vorratsdatenspeicherung gerade ablehnen, die ohnehin gerade im Internetbereich durch einfache und kostengünstige Mittel jederzeit problemlos umgangen werden kann.

Wir rufen weiterhin dazu auf, an die FDP-Bundestagsabgeordneten telefonisch zu appellieren, ihre Überzeugungen nicht über Bord zu werfen, sondern der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung ihre Zustimmung zu verweigern, auch der von der Bundesjustizministerin als "Kompromiss" vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung. Dieser Kompromissvorschlag ist letzte Woche - dank vielfältiger Unterstützung - nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben worden. Bitte nimm dir daher auch heute 5 Minuten Zeit, bei deinen FDP-Bundestagsabgeordneten anzurufen, um sie von dem Vorhaben einer Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen abzubringen:

 
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