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Stellungnahme: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig (16.07.2007) Drucken E-Mail
Pressemitteilung vom Montag, den 16. Juli 2007:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht, so die gemeinsame Stellungnahme der Organisationen.

 Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt die 44-seitige Analyse vom Freitag grundlegend in Frage. Danach fehlten den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen" könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt." Stattdessen werde die Datenspeicherung "Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen." Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der "freiheitlichen Gesellschaft insgesamt", so die Stellungnahme der Organisationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags. Die Organisationen fordern zumindest eine Aussetzung des Vorhabens, bis der Europäische Gerichtshof über eine anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie entschieden hat.

Der Bundestag soll noch im Herbst über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung einer allgemeinen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abstimmen. Am 21. September plant der Rechtsausschuss des Bundestags dazu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen. Rechtsexperten wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnen seit langem, dass das Vorhaben vor den Gerichten keinen Bestand haben wird.

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