Interview: Patrick Breyer über SPD-Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung

Diese Woche hat eine Gruppe von rund 40 netzpolitisch-Aktiven innerhalb der SPD einen offenen Brief an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel geschrieben und darin dessen aktuelle Äußerung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Wir haben Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gefragt, was von den Alternativplänen zu halten ist, die in dem offenen Brief vorgeschlagen werden.

netzpolitik.org: Unter http://www.vorratsdatenspeicherung-kippen.de/ kritisieren rund 40 Netzpolitiker innerhalb der SPD die aktuellen Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriels zur Wiedereinführung der VDS. Befüwortet der AK-Vorrat diesen Vorstoss?

Patrick Breyer: Wir begrüßen SPD-internen Widerstand gegen das Klammern der SPD-Spitze am gescheiterten Experiment einer Totalerfassung unseres Telefonier-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens. Die Alternative zu einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung kann aber nicht eine andere verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sein. Zum Vorgehen gegen Internetkriminalität müssen neue Strategien für ein sicheres Netz gesucht werden. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei die Prävention, denn 82% aller polizeilich registrierten Internetdelikte sind Betrugsdelikte zulasten von Personen, die sich haben täuschen lassen.

Ich könnte mir vorstellen, kurze Verhaltensempfehlungen für Erwachsene und Jugendliche als „Beipackzettel“ jedem neu verkauften Computer und Smartphone beizulegen. Ich hielte es außerdem für sinnvoll, wenn Wettbewerber, Verbraucherzentralen und Datenschutzverbände das Recht gegeben würde, unnötige Datensammlungen kommerzieller Anbieter von Internetdiensten abzumahnen und so die Gefahr von Identitätsdiebstahl zu reduzieren. Solche Maßnahmen wären wirklich wirksam, im Gegensatz zu einer Vorratsdatenspeicherung welcher Art auch immer. Während der sechsmonatigen Vorratsspeicherung von IP-Zuordnungen im Jahr 2009 ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten nicht gestiegen, sondern gefallen.

netzpolitik.org: Die Unterzeichner wollen die „Speicherung und den Abruf von IP-Adressen innerhalb einer Frist von wenigen Tagen und nur zum Zwecke der Strafverfolgung“, wenn vorher „Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet“. Ist dagegen was auszusetzen?

Patrick Breyer: Ja. Zunächst einmal ist eine ausreichende Ausstattung und Organisation der Internetermittler nicht absehbar. Die Einrichtung leistungsfähiger Spezialdienststellen der Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Computerkriminalität erscheint sinnvoll. Gefordert werden aber auch besonders qualifizierte Polizeibeamte und Staatsanwälte für diese Aufgaben, die Entwicklung eines Berufsbildes „Computerkriminalist“, die Entwicklung standardisierter Sachbearbeitungsverfahren auf nationaler und die Entwicklung von Standards für IT-Forensik auf internationaler Ebene. Das kann Jahre dauern.

Eine Vorratsspeicherung unserer Identität im Netz (IP-Zuordnungen) ist unabhängig davon inakzeptabel, weil sie das Ende des anonymen und unbefangenen Lesens, Schreibens, Suchens, Diskutierens, Fernsehens uvm. im Netz bedeuten würde, auf das Menschen in Notlagen und bestimmten anderen Situationen existenziell angewiesen sind. Internetnutzern rückverfolgbare IP-Adresse aufzuzwingen ist wie ein Zwang zum gut sichtbaren Tragen einer Personenkennziffer in der Öffentlichkeit – undenkbar in einer Demokratie. Im Internet kommt hinzu, dass fast jeder Klick, jedes Suchwort und jeder Kommentar gespeichert wird und durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung rückverfolgbar würde.

Entgegen eines verbreiteten Vorurteils haben es die Strafverfolger im Netz nicht schwerer, sondern leichter als sonst. Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurden in Nordrhein-Westfalen fast zwei von drei bekannten Internetdelikten aufgeklärt – von den außerhalb des Internet begangenen Straftaten nur 49%.

netzpolitik.org: Was ist denn der Unterschied zur früheren Regelung, wenn jetzt gefordert wird, „Der Zugriff auf die Daten muss klar und streng gesetzlich reglementiert sein. Neben einem zwingenden Richterbeschluss darf nur in konkreten Verdachtsfällen über schwerste Straftaten von Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Daten zugegriffen werden.“?

Patrick Breyer: Früher konnten und gegenwärtig können Mitarbeiter von Geheimdiensten und Polizei die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung für die Verfolgung beliebiger Straftaten (einschließlich Tauschbörsennutzung oder Beleidigung), präventiv zur Abwehr von Gefahren sowie zur geheimdienstlichen Aufklärung verlangen (§ 113 TKG). Diese Regelung ist völlig inakzeptabel. Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr über eine Verfassungsbeschwerde dagegen entscheiden.

netzpolitik.org: Einige Ausnahmen für die Wiedereinführung einer „kleinen“ VDS werden definiert, die ganz vernünftig klingen, wie der Schutz von Berufsgeheimnisträgern und bestimmten Berufsgruppen, keinen Zugriff und Datenweitergabe bei zivilrechtlichen Fällen wie Urheberrechtsverletzungen oder eine Auskunftspflicht für Betroffene nach durchgeführten Maßnahmen. Sind diese Ausnahmen sinnvoll?

Patrick Breyer: Ausnahmen zum Schutz vertraulicher Beratungen mit Ärzten usw. sind in der Praxis weitgehend Augenwischerei. Die Polizei kann bei der Abfrage von Daten nämlich meist nicht wissen, ob die betroffenen Internetnutzer Berufsgeheimnisträger sind. Zugriffsverbote für Abmahnanwälte können durch Akteneinsicht in Akten der Staatsanwaltschaft oder durch Nutzung freiwillig zur „Störungserkennung“ auf Vorrat gespeicherter Daten umgangen werden. Benachrichtigungspflichten gibt es schon heute, sie werden regelmäßig aber nicht angewandt. Und selbst wenn: Eine nachträgliche Benachrichtigung änderte nichts daran, dass eine verdachtslose Aufzeichnung von Internet-Verbindungsdaten das permanente Risiko schaffen würde, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen zu werden.

netzpolitik.org: Was rät der AK-Vorrat engagierten Netzpolitikern innerhalb der SPD, wenn sie sich gegen eine Wiedereinführung der VDS engagieren wollen?

Patrick Breyer: Wir brauchen die Sozialdemokraten im Europaparlament, um eine Mehrheit für die Abschaffung des europaweiten Zwangs zur Totalprotokollierung zu organisieren. Jede Unterstützung dabei ist wichtig und willkommen. Es müssen noch viele Gespräche geführt und Abgeordnete überzeugt werden. Wir fordern die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist.

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25 Ergänzungen

  1. „Die Alternative zu einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung kann aber nicht eine andere verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sein.“

    Das sollte nochmal jemand der SPD erklären …

    Und vielleicht sollte man mal die kleineren Beamten aus den Polizeibehörden interviewen und mal fragen wo den nach deren Meinung so der Schuh drückt und ob sich das alles so deckt.

  2. Internetnutzern rückverfolgbare IP-Adresse aufzuzwingen ist wie ein Zwang zum gut sichtbaren Tragen einer Personenkennziffer in der Öffentlichkeit – undenkbar in einer Demokratie.

    Ich muss da Herr Breyer leider enttäuschen. Jeder Internetnutzer trägt selbstverständlich gut sichtbar eine Personenkennziffer, die IP-Adresse. Und rückverfolgbar ist die auch schon. Bei manchem Anbieter 24 Stunden, bei Anderen länger. So funktioniert das Internet nun mal technisch. Aber wenn Herr Breyer ein neues Internet ohne IP-Adressen erfindet, bin ich glatt dabei ;-) Aber im Ernst: Wichtig ist, dass man den Zugang zu diesen schon vorhandenen Daten ordentlich reglementiert und Datenmissbrauch verhindert.

    Zu den anderen Punkten: Selbstverständlich ist § 113 TKG dämlich und gehört geändert, was auch die Konsequenz der Forderung in unserem Brief ist. Und nur weil man gut ausgebildete Fachkräfte bei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sofort haben kann, heißt dass noch lange nicht die Forderung sei eh nutzlos. Zum Schutz bestimmter Personengruppen sei nur aufs Beweisverbot verwiesen.

    Zur Problematik der Abmahnungen: Das war ja nicht Thema des Briefs und wir wollten nicht noch eine Datenquelle für dubiose Anwälte aufmachen. Das Problem muss gesondert gelöst werden.

    1. „Aber im Ernst: Wichtig ist, dass man den Zugang zu diesen schon vorhandenen Daten ordentlich reglementiert und Datenmissbrauch verhindert.“

      So wie bei SWIFT?

      1. Datensparsamkeit ist das einzige das hilft. Fragen und speichern geht ja immer noch. Nur *vorher* „etwas“ speichern geht halt nicht.

        Die SPD neigt leider immer zu Kompromisslösungen (s. SWIFT, Entscheidung von S&D, s. http://votewatch.eu). Diese Kompromisssuche funktioniert bei Internetthemen meist nicht. Dieses Problem hat die SPD so noch nicht verstanden.

      2. „Dem kann und will nicht zustimmen.“

        Genau das ist die die richtig Antwort für Vorratsdatenspeicherung. :)

        Ein Kompromiss wäre Quick-Freeze. Das echte, nicht das Doppelplusgute. Das entspräche auch dem Grundsatz der der Datensparsamkeit und dies wäre auch für den Polizeigebrauch gut nutzbar. Das was die SPD will — Daten mal einfach so von allen sammeln, die könnten ja später nützlich sein — ist immer noch BigBrother.

        Geh‘ mal im Kopf die Netzsperren Debatte durch und überlege was passiert wäre, wenn einige Leute bei diesem Thema noch „kompromissbereiter“ gewesen wären …

      3. „QF ist Augenwischerei“

        Guter Versuch, aber die Diskussion über QF gab es ja hier schon:

        http://www.netzpolitik.org/2011/quick-vorratsdaten-schockspeicherung-light-plus-freezetm

        Es ist aber mehr ein Missverständnis über den Umfang der Informationen und wie lange etwas gespeichert werden soll (Logs braucht man auf für Fehleranaylsen, Abrechnungen und Anfragen) sowie die Frage, wie gut ein Anfangsverdacht für solche Dinge begründet werden muss.

        Das kann man aber alles hin bekommen. Der Vorteil: Daten die erst gar nicht erhoben werden, können nicht missbraucht werden.

        Überwachungsanordnungen lassen sich nachträglich durch ein Gremium überprüfen, ihre Anzahl veröffentlichen usw.

    2. Vielleicht sollten Sie sich das Urteil des BVG zur Vorratsdatenspeicherung mal genauer durchlesen. So aus dem Gedächtnis meine ich mich erinnern zu können, dass die Daten nur gespeichert und genutzt werden dürfen, wenn sie ausreichend geschützt sind. Das bedeutet nach nach revisorischen Vorgaben, dass sie nach „Stand der Technik“ verschlüsselt werden müssen, dass jeder Zugriff protokolliert wird, dass die Protokolle zeitnah ausgewertet und auf Missbrauch geprüft werden müssen.
      WIE soll das unter dem Gesichtspunkten: Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit vorgenommen werden?
      Meines Erachtens – ich bin Revisor mit technischen kenntnissen ist dies weder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten machbar (viel zu teuer), noch ist es Angemessen.
      Unter allen sachlichen Erwägungen ist die Lösung des Nicht Speicherns, noch die beste Möglichkeit. Darüber hinaus sollte gerade die SPD endlich mal erkennen, das unsere Polizeien seit Jahrzehnten immer schlechter bezahlt und ausgestattet werden. Da wird eine unmenge Geld in „Videoüberwachung“ und deren technische Wartung investiert, aber an den Menschen gespart. Was ist DAS bitte für eine (as)soziale Position???

    3. Jeder Internetnutzer trägt selbstverständlich gut sichtbar eine Personenkennziffer, die IP-Adresse. Und rückverfolgbar ist die auch schon. Bei manchem Anbieter 24 Stunden, bei Anderen länger.

      Falsch, die IP-Adresse ist nicht heute schon für mindestens 24 Stunden rückverfolgbar: Heute kann man zwischen mehreren Anbietern wählen, die keine IP-Vorratsdatenspeicherung über das Verbindungsende hinaus praktizieren, siehe hier. Eine verdachtslose Zwangsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten würde das Ende dieser Möglichkeit bedeuten.

      Im Interview wird der Vorschlag kritisiert, „Internetnutzern rückverfolgbare IP-Adresse aufzuzwingen“. Dass einige Anbieter gegenwärtig speichern, was Gegenstand laufender Gerichtsverfahren ist, ändert nichts daran, dass eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung erstmals alle Nutzer zur rückverfolgbaren Internetnutzung zwingen würden.

  3. sehr nett diese unterhaltung, doch leider sehr infruchtbar.

    die komplettüberwachung und speicherung und sperren etc etc. wird kommen. immer ein bisschen mehr, wegen dem bösen kindesmissbraucher und dem terroristen. gell, herr dr (?) friedrich. seien sie mir nicht böse, aber mein vertrauen über die redlich erworbenen doktortitel hat doch einen herben rückschlag erlitten. herr dr (uhl) möchte ich aussen vor lassen, denn im 18. jahrhundert gabs glaub noch keine plagiate……oder wenigstens wurden sie nicht öffentlich.

  4. Naja, jetzt mischen wir Netzsperren mit VDS.

    Das Problem bei der QF/VDS Debatte ist: Irgendwann muss mal was gespeichert werden, sonst kann man den Behörden nichts geben. Das kann man VDS nennen, muss man aber nicht. Zudem muss man eine Menge Hürden für diese Abfragen einbauen.

    Hier muss man einen Rahmen finden, am besten man setzt sich erst mal für eine Änderung des Umfangs der EU RL ein, bevor man weiter unten etwas macht …

    1. das ist glaub auch völlig egal, was mit was gemischt wird. das ziel ist die totalüberwachung des bürgers, beginnend seit zenusrula. wenn nicht bei uns, dann eben über die EU (wenn sie dann noch gibt)

    2. „Das kann man VDS nennen, muss man aber nicht.“

      ja, das haben sie ja schon demonstriert wie das geht: aus vorratsdatenspeicherung wird mindestspeicherfrist, das kann man dem „BLÖD“-zeitung und „deutschland such das superarsc..ch“ publikum viel beseer verkaufen…….

  5. Letztendlich ist das Thema Vorratsdatenspeicherung wie auch Internetsperren ein Versuch Polizeibeamte einzusparen.

    Internetsperren: „Jo, ich weiß, aber das schauen wir uns später mal an.“

    Vorratsdatenspeicherung: „Es ist keiner da, aber wir ham ja Zeit das alles hinterher anzuschauen.“

    Darum wird natürlich jeder „Boss“ einer solchen Einrichtung (Zierke & Co) aus Kostengründen so etwas fordern. Es wird auch versucht bei jeder Anschaffung eines PC oder Software in der Polizeiverwaltung dann sofort Personal freizusetzen. Das mag alles privatwirtschaftlich sinnvoll sein, aber bei „Ermittlern“ und „Streifendienst“ verursacht „diese Denke“ Engpäße.
    Der „Wettlauf mit dem Verbrechen“ erlaubt nicht, dass man „Ermittler“ durch Datenspeicher oder Sperren ersetzt.
    Es hat noch keine Kamera in U-Bahnhöfen aktiv eine Körperverletzung oder Totschlag abgewendet. Die Kamera hat noch nichtmal den Notarzt gerufen.
    Aber was passiert?
    Eine neue Kamera, ein Streifenpolizist weniger, „der guckt ja auch bloß!“ Oder?
    Ich will keinen Polizeistaat, aber ich will auch keinen Überwachungsstaat. Dass ist der Kompromiß den es gilt zu finden. Rationalisierung bei aktivem Personal wie beispielsweise Ermittler und Streifenpolizisten durch elektronische Maßnahmen funktioniert nicht!
    Ich möchte mal den Bereitschaftspolizeicomputer sehen, wie er in einer Demo Objekte schützt. Aber natürlich können wir auch eine Kamera hinstellen und zusehen wie „Vermummte“ Autos und Häuser demontieren!

  6. Wie wäre es mal mit einer kleinen Tabelle? Zu jedem Vorschlag mal Umfang, Speicherdauer und Einschränkungen festhalten. Dann kann man besser vergleichen und diskutieren. Zudem sollte man dort auch mal die jetzt angewandten Regeln des Telekommunikationsgesetzes eintragen.

    Ich bin mehr für ein Abänderung der EU-RL … Sie wurde viel zu schnell, wie so oft, durchgepeitscht, besonders durch die CDU-SPD Gruppen im EU-Parlament/BT.

  7. Endlich kann man sich beim Blogger markus mal ohne Häme bedanken.
    Endlich mal ein guter Beitrag in diesem Angebot, der richtig aus dem Herzen kommt.

    @Patrick zu:
    „Eine Vorratsspeicherung unserer Identität im Netz (IP-Zuordnungen) ist unabhängig davon inakzeptabel, weil sie das Ende des anonymen und unbefangenen Lesens, Schreibens, Suchens, Diskutierens, Fernsehens uvm. im Netz bedeuten würde, auf das Menschen in Notlagen und bestimmten anderen Situationen existenziell angewiesen sind. Internetnutzern rückverfolgbare IP-Adresse aufzuzwingen ist wie ein Zwang zum gut sichtbaren Tragen einer Personenkennziffer in der Öffentlichkeit – undenkbar in einer Demokratie. Im Internet kommt hinzu, dass fast jeder Klick, jedes Suchwort und jeder Kommentar gespeichert wird und durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung rückverfolgbar würde.“

    Danke, danke, danke. Hoffnungsträger.

    Schönes Restleben wünscht

    Peer

  8. ganz verstanden hab ich da thema sowieso noch nie.
    wie bitte solles den möglich sein, die daten real zu speichern ?
    wer im internet nicht gesehen werden will, hat doch die möglichkeiten ohne jede spur und zurückverfolgung sein unwesen zu treiben.
    schon solch banale dinge wie ip verändern führt doch in eine andere spur.
    also entweder hab ich es noch nicht begriffen oder es wir zu heiß gekocht.

    1. claudia: Das Problem ist bekannt. Im Prinzip reicht ein eigener Server und VPN, USB Sticks tun es, wie man ja jeder Zeitung entnehmen kann, ja auch.

      Ich denke, es geht vermutlich mehr um den sozialen Graphen (Wer mit wem, was). Was man vermutlich eigentlich will, ist facebook für alle, auch für die, die nicht dabei sind :)

  9. @Claudia

    Zuweit führt das Thema, keinen Bock auf Romane.

    Kurz angerissen:

    IP-Nummern werden von Gerichten als Beweismittel zunehmend abgelehnt, da sie gefälscht werden können, die Seitenbetreiber manipulieren können, die Provider Fehler machen etc. pp…

    IP-Nummern führen zum Einwahlknoten und die Speicherung ist daher, wie Patrick schon oben sagt, rechtswidrig. Genau das bekämpfe ich seit Jahren. Habe keine Lust, jetzt noch sieben Seiten zu schreiben, aber glaube mir, das Problem wird nun in Angriff genommen.

    Und so weiter und so fort. Heute habe ich keine Lust auf lange Seiten, aber auf Wunsch stelle ich meinen schriftlichen Diskurs ein zu diesem Thema, der hat 178 Seiten.

    Peer

    1. IP-Nummern werden von Gerichten als Beweismittel zunehmend abgelehnt

      Richtig ist: Es gab in den letzten Monaten einzelne Entscheidungen, bei den bisher akzeptierte Verfahren als nicht hinreichend zuverlässig bewertet wurden.

  10. Nebenbei: Die FDP wurde umgestellt. Frau LSB hat jetzt andere Aufgaben und Herr R. und Herr B. werden nach den letzten Stürmen dem Koalitionspartner bestimmt gerne freundlich entgegen kommen. Mit den neuen Terrorgesetzen soll ja bereits wieder mal alles schnell, schnell vor der Sommerpause geklärt werden. Hier sollte man sich mal in der FDP umhören (s. auch SZ vom Samstag, Papierausgabe, gibt evtl. auch im Netz)

    Mehr Bürgerrechte lässt sich vermutlich schneller durch eine gelb-grüne Piratenpartei erreichen, als durch die nun „menschenfreunliche“ FDP. Falls die Piraten es denn mal mit dem Thema „Partei“ hinbekommen.

    PS: Ist es schon jemanden aufgefallen, dass Herr Rösler zum Teil ähnlich spricht wie Frau von der Leyen? (Leiser werden bei wichtigen stellen, aber alles deutlich aussprechen so das es mehr zu einem zischeln wird?) Ob man da den gleichen Coach hatte?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.