Australisches Repräsentantenhaus verabschiedet Cybercrime-Gesetz

Die australischen Abgeordneten haben einen Gesetzesentwurf zur schärferen Bekämpfung von Cybercrime verabschiedet, der eine Speicherung von Verbindungs- und Inhaltsdaten auf Zuruf vorsieht.

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Das australische Abgeordnetenhaus hat Mitte der Woche nach einer kurzen Debatte einen Gesetzesentwurf zur schärferen Bekämpfung von Computerkriminalität verabschiedet. Der Vorstoß für ein "Cybercrime Legislation Amendment Bill 2011" sieht unter anderem vor, dass Sicherheitsbehörden im Verdachtsfall Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von Verbindungs- und Inhaltsdaten verpflichten können. Ein Provider müsse in diesem Fall die Kommunikation in Bezug auf einen Nutzer oder einen verwendeten Dienst aufbewahren, erläuterte der australische Justizminister Robert McClelland das Vorhaben. Damit würden auf einem Computer gelagerte Informationen, E-Mails, SMS-Botschaften und andere von einem Zugangsanbieter vorgehaltenen Daten verfügbar bleiben. Ein Zugriff darauf werde nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt.

Ferner soll die Initiative die Kooperation zwischen Ermittlern in Australien und ihren internationalen Behörden durch einfachere Rechtshilfeabkommen erleichtern. Die Definition bereits festgelegter Computerstraftaten wollen die Parlamentarier ausdehnen. Insgesamt soll mit dem Gesetz das australische Recht mit der Cybercrime-Konvention des Europarats in Einklang gebracht werden. Ursprüngliche gehörte Australien nicht zu den Unterzeichnern des umstrittenen Abkommens, will ihm mit dem Vorstoß nun aber nachträglich beitreten.

Unternehmen, Bürgerrechtler, Datenschützer und Oppositionelle kritisierten den Entwurf scharf, der noch den australischen Senat passieren muss. Der Provider Telstra warnte, dass die neuen Auflagen zur Datenvorhaltung über die "geschäftlichen Erfordernisse" hinausgingen und Netzbetreibern sowie Diensteanbietern erhebliche Kosten aufbürdeten. Die australische Privacy Foundation kritisierte, dass der Entwurf nur die in die Grundrechte eingreifenden Elemente des Cybercrime-Übereinkommens übernehme, nicht jedoch die starken Schutzvorkehrungen, die in den Mitgliedsstaaten des Europarats in der Regel schon in Kraft seien.

Der grüne Senator Scott Ludlam kritisiert, dass das Repräsentantenhaus die Änderungsempfehlungen eines Expertengremiums zur Internetsicherheit nicht aufgegriffen habe. Der Entwurf gehe über die Bestimmungen der internationalen Konvention gegen Computerstraftaten hinaus. Er fürchtet, dass mit dem Vorhaben schleichend eine umfassende verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird.

Auch in Brasilien stößt derweil ein neu aufgekochter Entwurf für ein Cybercrime-Gesetz auf Widerstand. Eine nationale Verbraucherschutzorganisation bemängelt, dass der Vorstoß nach wie vor eine Reihe alltäglicher Computer- und Internetnutzungen wie Filesharing oder das Übertragen von Inhalten einer CD auf einen Rechner kriminalisieren würde. Dagegen wenden sich mehrere Kampagnen wie Mega Nao ("Das große Nein") oder eine Petition zur "Rettung des brasilianischen Internets". Das Gesetz war 2008 schon einmal vom Senat des südamerikanischen Landes verabschiedet, nach heftigen Protesten, für die der damalige Präsident Luiz Inácio Lula da Silva ein offenes Ohr hatte, aber nicht in Kraft gesetzt worden. (vbr)