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[Blog] Die Deutsche Bahn, NFC-Handys und eine wenig beachtete Bewegungsprofilbildung (07.04.2012) Drucken E-Mail

 Mobiltelefone und ec-Karten mit integrierten RFID-Lesegeräten bzw. RFID-Chips sind im Kommen. NFC (near field communication) wird als bequemes und sicheres Zahlungsmittel der Zukunft gepriesen und  unter die Leute gebracht.

Strafermittlungsbehörden können die mit dieser Technik bei der Deutschen Bahn erzeugten  Ansammlungen von Telekommunikations-Verbindungs- und Standortdaten nutzen, um detaillierte Bewegungsprofile zu erzeugen.

Auf fünf einfache Fragen zu diesem Komplex hat die Deutsche-Bahn-Tochter "Touch&Travel" nun nach einem knappen viertel Jahr geantwortet und die Angaben bestätigt. Gleichzeitig präsentiert sie ein neues Informationsblatt für ihre Kunden.

 

Ende November 2011 hat der AK Vorrat den internen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Münchner Staatsanwaltschaft veröffentlicht in dem (unter anderem!) beschrieben wird, wie die Deutsche Bahn im Rahmen ihres "Touch-and-Travel"-Bezahlsystems angeblich sehr umfangreiche Mobiltelefon-Verbindungsdaten samt Standortdaten erfasst und speichert, sobald sich ein Kunde dieses Angebotes bedient und in einem Zug durch die Gegend fährt.

Zitat aus dem "Leitfaden" :

"In neueren Mobiltelefonen (z.B. von Vodaphone) werden Speicherchips verbaut, welche die Teilnahme am Elektronischen-Ticket-System (e-Ticketing) ermöglichen. Das System befindet sich noch in der Aufbauphase. Marktreife ist ab 2011 beabsichtigt.

Beispiel:

Der Nutzer meldet sich in München am Hauptbahnhof an einem Touchpoint der Bahn vor Betreten eines Zuges an. Am Fahrtziel in Berlin meldet er sich an einem weiteren Toupoint ab. Der Fahrpreis wird berechnet und elektronisch abgebucht. Die Rechnung wird, spätestens nach 35 Tagen, mittels E-Mail versandt.

Hieraus ergeben sich folgende Überwachungsmöglichkeiten:

die DeutscheBahn verfügt über die Daten sämtlicher Funkzellen, die der Nutzer durchfahren hat. Dabei handelt es sich um Verkehrsdaten, da die Daten vom Mobiltelefon gesendet werden und nicht vom Touchpoint. Diese Verkehrsdaten können nach § 100g StPO herausverlangt werden. Aufgrund der Abrechnung mittels E-Mail, ist auch die E-Mail-Adresse hinterlegt. Diese kann von der Deutschen Bahn herausverlangt werden und ggf. anschließend überwacht werden."

Interessant, dachte ich mir und habe am 7. Januar 2012 einen wirklich sehr überschaubaren offenen Brief mit fünf Fragen an die zuständige Stelle der Deutschen Bahn geschrieben.

Und immerhin: Gut zwei Wochen später, am 23. Januar2012 schrieb mir Frau Maier von "touchandtravel.de" zurück:

"(...)
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Touch&Travel. Ihr Anliegen  wurde an die entsprechende Stelle weitergeleitet.
Seien Sie versichert, dass wir Ihre Anmerkungen und Ihr Interesse und Engagement sehr zu schätzen wissen.
Ihr Vorgang befindet sich derzeit in Bearbeitung, wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
(...)"

Der Schlußsatz mit dem Hinweis auf "Geduld" hätte mich stutzig machen müssen ...

Es passierte nichts. Keine Rückmeldung. Weder "zeitnah" noch "zeitfern".

Am 28. Februar 2012, also sieben Wochen nach meinem Brief, fragte ich noch einmal nach. Ob und wann ich denn mit einer Rückmeldung rechnen könne.

Wieder nichts - eine schweigsame Deutsche Bahn.

Erst auf eine erneute Anfrage vom 1. April 2012 antwortete die Deutsche Bahn nun mit einem zweiseitigen Brief und bestätigt alle Angaben des "Leitfadens." Mehrfach verweist das Unternehmen auf ein nun verfügbares "Infoblatt zur Datenverarbeitung" , in dem die Kunden des Touchpoint-Systems darüber aufgeklärt werden.

Dieses Infoblatt weist einen redaktionellen Stand vom 1. März 2012 auf ... vielleicht ist das der Grund für die lange Bearbeitungsdauer der Anfrage!? :)

Auszug aus dem Infoblatt:

"Bei Nutzung der Touch&Travel-App für Smartphones wird zwischen An- und Abmeldung ca. alle 5 Minuten der Standort Ihres Mobiltelefons über das Mobilfunknetz Ihres Mobilfunkanbieters bestimmt und an Touch&Travel übermittelt. Es erfolgt keine Information per SMS über die einzelnen Standortbestimmungen.

Bei Nutzung der NFC-App werden zwischen An- und Abmeldung die durchfahrenen Funkzellen über das im Piloten von Touch&Travel bereitgestellte Mobiltelefon mit der dazugehörigen SIM-Karte ermittelt, an das Touch&Travel-System übertragen und dort gespeichert."

In der Antwort heisst es, dass bislang noch niemals Daten zur Verwendung an Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste weitergereicht worden seien.

(Disclaimer: Bei der oben abgebildeten Grafik handelt es sich nicht um das offizielle Logo der DB Mobility Logistics AG sondern um ein Fake.)

Blog-Beitrag von Micha. - Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

 

Kommentare  

 
#1 Michael 2012-04-10 11:42
Vielen Dank für diesen Artikel und ihr energisches Nachhaken bei der DB. Es ist interessant zu wissen, was alles an Daten bei diesem Verfahren gesammelt wird.
Unsere (Straf??)-Verfolgungsbehö rden werden diesen Service der DB AG sicher zu schätzen wissen. :D
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#2 Hannes 2012-07-14 22:56
Ich frage mich, warum Strafverfolgung sbehörden "die Daten sämtlicher Funkzellen, die der Nutzer durchfahren hat" von der Bahn abfragen und sich nicht direkt an die Mobilfunkprovid er wenden sollte.
Sie könnten schon eher an den Reisedaten interessiert sein. Und die von der Bahn neben den Funkzellen offenbar auch gespeicherten (genaueren) "Standortdaten" wecken sicher ebenso höheres Interesse.

Laut dem "Infoblatt Datenschutz Touch&Travel" vom 10. Juni 2012 erhält man auf schriftliche Anfrage, welche Daten über einen vorliegen, inklusive einer "Wegepunktliste mit den gespeicherten Standortdaten". Hat das schon jemand mal gemacht?

Mich würde sehr interessieren, ob in den Reisedaten neben Einstiegs- und Ausstiegsstatio nen auch die durchfahrenen Haltestellen mit Uhrzeit stehen. Und wie genau die "ca. alle 5 Minuten" erhobenen Standortdaten (via GPS oder WLAN) sind.
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