Bundesrat warnt vor den Kosten beim Zugriff auf TK-Daten

Die Länder fordern nur noch wenige Korrekturen am umkämpften Regierungsentwurf zur Auskunft über IP-Adressen und andere Bestandsdaten. Die neu einzurichtende elektronische Schnittstelle könnte ihnen zufolge aber teuer werden.

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Der Bundesrat fordert keine großen Änderungen am umkämpften Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden soll. Besorgt zeigt sich die Länderkammer laut einer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme aber, dass aufgrund der von großen Providern neu einzurichtenden weiteren elektronischen Schnittstelle auch auf die Verwaltung derzeit noch nicht genau zu prognostizierende Programmierungs- und Implementierungskosten zukommen werden.

Für problematisch hält der Bundesrat auch, dass im vorliegenden Entwurf die Verantwortung für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auskunftsersuchen nicht allein den staatlichen Stellen obliege. Jedes entsprechende Verlangen müsse "durch eine verantwortliche Fachkraft" der Provider auf Einhaltung der formalen Voraussetzungen geprüft werden. In der Konsequenz müssten die Anbieter selbst das Risiko einer Fehleinschätzung tragen. Diese ungleiche Risikoverteilung verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Weiter bringt der Bundesrat eine Benachrichtigungspflicht der Auskünfte einholenden Behörden gegenüber den Betroffenen ins Spiel.

Erstmals sollen sich die neuen Befugnisse ausdrücklich auch auf dynamische IP-Adressen beziehen. Provider müssten demnach unter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die an Inhaber von Internetzugängen automatisiert zugeordneten Netzkennungen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben.

An diesem Punkt erheben die Länder die Bitte, ob im Rahmen der Zuordnung "eine technikoffenere Formulierung" verwendet werden sollte. Neben den zu bestimmten Zeitpunkten vergebenen IP-Adressen sollten die Zugangsanbieter etwa auch "weitere zur Individualisierung erforderliche technische Daten" in Betracht ziehen müssen. Laut der Begründung möchte der Bundesrat so erreichen, dass die Provider auch "intern vergebene Ports" in die Recherche einbeziehen, um so Probleme mit der Nutzer-Identifikation durch Adress-Umschreibungsverfahren durch Router zu umgehen. Ferner drängen die Länder auf eine Klarstellung, dass Telekommunikationsanbieter die erwünschten Daten spätestens sechs Stunden nach Eingang des Auskunftsersuchens vollständig übermitteln müssten.

Die Auskunftspflicht soll laut dem Regierungsvorstoß auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gelten, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats hatten hier dafür plädiert, dass Anbieter Kennwörter für eigene Dienste zusätzlich "aktiv zurücksetzen" müssten, um den Zugang zu geschützten Daten zu ermöglichen. Diese Forderung fand im Plenum aber genauso wenig eine Mehrheit wie der Appell, dass die Anbieter die Richtigkeit von Angaben der Kunden etwa zu Name und Adresse "mit angemessenen Mitteln" zu überprüfen hätten. Andererseits fielen auch alle Anträge Schleswig-Holsteins durch, die auf einen besseren Schutz der Identität von Nutzern sowie von Passwörtern drängten und eine Datenherausgabe an Unbefugte mit einem Bußgeld belegen wollten. (gil)