CDU und CSU trommeln im EU-Parlament für die Vorratsdatenspeicherung

Manfred Weber, Vize der Europäischen Volkspartei, forderte die EU-Kommission auf, "umgehend an einem neuen Vorschlag" zur Vorratsdatenspeicherung zu arbeiten. Der "Druck von Terror" sei nicht aus der Welt. Im EU-Parlament stieß er auf keine Gegenliebe.

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Manfred Weber, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Konservativen im EU-Parlament, ist der Ansicht, der Staat müsse unter anderem mit der Vorratsdatenspeicherung die Bürger vor Terrorgefahren schützen.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström (links) verkündete, dass das Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdaten-Speicherung nunmehr eingestellt wird.

Vertreter von CDU und CSU haben in Straßburg eine Woche nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung für eine rasche Neuauflage des heftig umstrittenen Instruments geworben. Manfred Weber, stellvertretender Vorsitzender der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), sprach von einem "großen Problem", da der "Druck von Terror nicht aus der Welt" sei: "Es gibt nach wie vor viele Tote", erklärte der Christsoziale am Mittwoch bei einer Aussprache im EU-Parlament. Der Staat habe die Aufgabe, die Bürger vor dieser Gefahr zu schützen.

Da die EU-Kommission nach den im Mai anstehenden Neuwahlen bis Oktober im Amt bleibe, verlangte Weber von der Regierungsinstitution, "umgehend" einen neuen Gesetzentwurf auszuhecken. Sonst gäbe es einen "nationalen Wildwuchs", da die Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten auch nach dem Kippen der bisherigen EU-Vorgaben in Kraft blieben. Ein neuer Vorschlag solle daher anhand der Überlegungen der Luxemburger Richter auch unionsweit für einen einheitlichen Grundrechtsschutz sorgen.

"Ich kann nicht akzeptieren, dass wir keinen Entwurf mehr bekommen sollen", sekundierte Weber der CDU-Abgeordnete Axel Voss. Die Bedrohungslage sei "eher noch größer geworden" seit der Kernarbeit an der Richtlinie 2005, als viele Politiker noch unter den Anschlägen auf den öffentlichen Nahverkehr in Madrid und London standen. Neben dem Recht auf Freiheit gebe es auch eins auf Sicherheit in der Charta der Grundrechte, unterstrich Voss. Zudem sei die Strafverfolgung ohne Verbindungs- und Standortdaten "in vielen tausend Fällen nicht mehr möglich". Der Christdemokrat warf daher die alternative Frage auf, ob "wir zu Selbstjustiz übergehen sollen".

Vorratsdatenspeicherung

Die deutschen Unionspolitiker haben aber selbst in der EVP keinen umfassenden Rückhalt für ihre Linie. Der irische Konservative Sean Kelly etwa hielt dagegen, dass das Urteil die Grundrechte an erste Stelle gesetzt habe. Im EU-Parlament werde viel davon gesprochen, in diesem Bereich weltweit Leitlinien aufzustellen. Die Abgeordneten sollten hier nun Nägel mit Köpfen machen und dabei die von Luxemburg aufgezogenen Grenzen nicht mehr überschreiten.

Vertreter aller anderen Fraktionen begrüßten das Urteil als weitreichende und wichtige Entscheidung. Sie appellierten an die Kommission, auf das Aufheben bestehender nationaler Regeln zur Vorratsdatenspeicherung zu drängen. Außerdem sollten zahlreiche andere Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Überwachung wie etwa Abkommen zum Fluggastdaten-Transfer in Drittstaaten oder zur Weitergabe von SWIFT-Überweisungsinformationen an die USA überprüft werden.

"Wir können Daten nicht wie in der Prä-Snowden-Ära sammeln", betonte mit Claude Moraes der Leiter der NSA-Untersuchung des Parlaments. Der britische Labour-Abgeordnete plädierte zudem an den EU-Rat, die dort hängende Datenschutzreform rasch voranzutreiben, um der EuGH-Entscheidung gerecht zu werden.

"Freiheits- und Grundrechte gelten absolut", hat die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel aus dem Rüffel der Richter herausgehört. Dieser Maßgabe könne man nicht mit verkürzten Speicherfristen entsprechen. Vielmehr habe der EuGH die Unschuldvermutung in den Mittelpunkt künftiger Entscheidungen gestellt. Bis dahin seien alle nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung auszusetzen.

"So weit und nicht weiter", interpretierte der ebenfalls der sozialdemokratischen Fraktion angehörende Juan Fernando Lopez Aguilar die "eindeutig zugunsten der Grundrechte" ausgefallene Richtschnur. Es sei unerlässlich, noch vor der Wahl zu klären, wie die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation besser geschützt werden könne. Der österreichische Sozialdemokrat Josef Weidenholzer warnte davor, einfach zur Tagesordnung überzugehen: "Die Zeit der Rundumspeicherung ist vorbei."

Sophie in't Veld monierte als Sprecherin der Liberalen, dass kein Vertreter des EU-Rats an der Debatte teilgenommen habe, obwohl dieser 2005 viel Druck auf die Volksvertreter ausgeübt und ein "schlechtes Gesetz" herbeigeführt habe. Es gebe nach wie vor keinen Hinweis darauf, dass die Initiative "unsere Welt sicherer gemacht hat". Da die Basis für nationale Umsetzungen für unverhältnismäßig erklärt sei, könnten auch letztere nicht als rechtmäßig gelten. Die Niederländerin warf auch die Frage auf, ob etwa eine Nutzung von Vorratsdaten durch Europol künftig illegal sei.

Die britische Liberale Sarah Ludford lobte den EuGH dafür, einen "Meilenstein für den Datenschutz" gelegt zu haben. Ihre schwedische Fraktionskollegin Cecilia Wikström machte sich dafür stark, Verbindungsdaten nur noch anlassbezogen im Zusammenhang mit Verbrechen im Einklang mit dem Quick-Freeze-Verfahren aufzubewahren. Die FDP-Politikerin Nadja Hirsch sah die Kommission in der Pflicht, sich für die jahrelange Beschnüffelung bei den Europäern zu entschuldigen.

Die Richtlinie hätte nie zustande kommen dürfen und könne nun keinesfalls mehr "repariert" werden, hieb die Grüne Judith Sargentini in die gleiche Kerbe. Ihre Fraktionskollegin Ulrike Lunacek lobte den "Befreiungsschlag für die Bürgerrechte". Die Richter hätten sich "gegen Angst und Angstmache entschieden". Cornelia Ernst drängte im Namen der Linken auf "die Beendigung der Sammelwut" des Sicherheitsstaats. Die Kommission müsse Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, die an der Vorratsdatenspeicherung festhalten wollten.

Innenkommissarin Cecilia Malmström befand dagegen, dass jeder Mitgliedsstaaten selbst prüfen müsse, ob nationale Gesetze zum Aufzeichnen von Nutzerspuren die Grundrechtsbestimmungen einhalten. Zugleich gab sie zu Protokoll, dass das Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie eingestellt und Brüssel von Schweden in einem vergleichbaren Fall bereits überwiesene Bußgelder zurückzahlen werde. Die Schwedin bekräftigte, dass sie "in den nächsten Tagen" keinen neuen Entwurf vorlegen werde. Die Verträge zum Austausch von Bank- und Flugpassagierdaten sieht sie nicht betroffen, da diese mit der Vorratsdatenspeicherung nicht vergleichbar seien und ausreichende Sicherungen enthielten. (jk)