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Schlappe für Bundesregierung Telefonanbieter klagt erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung

Die neuen Anti-Terror-Gesetze verdonnern die Telefonanbieter dazu, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Kosten dafür sollen sie selbst tragen. Zu Unrecht, befand jetzt das Berliner Verwaltungsgericht - und könnte damit eine Klagewelle auslösen.

Berlin - Die Bundesregierung hat bei ihren Plänen für die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht eine herbe Schlappe erlitten: Der Telekomkonzern BT Germany muss vorerst keine Kundendaten mehr speichern, weil ihm der Bund dafür anfallende Kosten nicht ersetzt. Bereits am Freitag gab die zuständige Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts einem Eilantrag der BT Germany, einer deutschen Tochter der British Telecom, statt, an diesem Dienstag wurde die Entscheidung veröffentlicht.

Vermittlungsstelle der Telekom: Hohe Kosten für Überwachungstechnik

Vermittlungsstelle der Telekom: Hohe Kosten für Überwachungstechnik

Foto: DPA

Das Unternehmen hatte sich gegen die zwangsweise Übernahme der hohen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung gewehrt: Rund 720.000 Euro, argumentierten die BT-Anwälte, koste allein die Einrichtung der Technik; hinzu kämen rund 420.000 Euro jährliche Betriebskosten. Ab dem 1. Januar hätte dem Anbieter bei mangelnder oder unzureichender Bereitstellung der entsprechenden Überwachungstechnik ein Bußgeld gedroht.

Per einstweiliger Anordnung befand das Gericht die Verpflichtung jetzt als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit". Neben dem Eilverfahren läuft nach Angaben von Gerichtssprecher Stephan Groscurth auch eine Klage der BT Germany gegen die Bundesrepublik, über die aber wohl nicht mehr in diesem Jahr entschieden werde. Gegen den Beschluss des VG ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Droht eine Klagewelle?

Branchenexperten halten es indes für möglich, dass die Berliner Eilentscheidung den Beginn einer regelrechten Klagewelle gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Firmenkosten auslösen könnte. "Das Gericht", so BT-Justiziar Felix Müller, habe "sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen darf, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln zu schaffen".

Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) begrüßte den Richterspruch. "Wir gehen davon aus, dass nun auch andere Unternehmen, die sich in gleichem Maße betroffen sehen, den Weg zum Gericht gehen", sagte IEN-Geschäftsführer Jan Mönikes. Besonders bei Anbietern für Geschäftskunden sei mit ähnlichen Urteilen zu rechnen. BT Germany hatte argumentiert, dass eine Kostenübernahme insbesondere deswegen unangemessen sei, weil angesichts des Kundenkreises - vor allem große Unternehmen und Behörden - kaum Anfragen von Ermittlern zu erwarten seien.

Das Bundesjustizministerium nahm zunächst nicht zu dem Gerichtsbeschluss Stellung. Die Koalition diskutiert indes noch immer über eine mögliche Entschädigung der Telekommunikationsanbieter. Dabei ging es bisher jedoch nur um eine Kostenübernahme für den tatsächlichen Zugriff auf Daten. Eine Entschädigung für Investitionen oder Betriebskosten war nicht vorgesehen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Vorratsdatenspeicherung

Bereits im Sommer hatte sich das Berliner Verwaltungsgericht auf die Seite eines Telefonanbieters geschlagen - damals ging es um die Kosten für die Speicherung von Verbindungsdaten ins Ausland. Auch hier vertraten die Richter die Auffassung, dass es unzulässig sei, die Anbieter für die notwendige neue Technik zahlen zu lassen. Das Gericht legte diesen ersten Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Das Argument der Richter damals: Die Überwachung sei eine "wesensfremde Aufgabe" für Telefonanbieter. Schließlich sei es eigentlich ihre Aufgabe, die Kommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten. Würden Unternehmen nun für die Datenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung herangezogen, ohne dass sie für die entstehenden Kosten entschädigt werden, sei dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung und auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Wann Karlsruhe in dem Fall entscheiden wird, ist noch offen.

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat Anfang des Jahres in Kraft: Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, alle Telefonverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Bei Handy-Verbindungen zählen auch die jeweiligen Standorte der Kunden und die Geräteidentifikation dazu. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung selbst spielte in der aktuellen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts keine Rolle.