Auf der Kippe

Eine höchst umstrittene gesetzliche Regelung wird vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen: die Vorratsdatenspeicherung. Die Richter sehen sich mit einem historischen Verfahren konfrontiert: Noch nie gab es so viele Kläger gegen eine gesetzliche Bestimmung in Deutschland.

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Von
  • Holger Bleich

Die Bürgerrechts-Haudegen der FDP, Burkhard Hirsch und Gerhard Baum, als Beschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung im Sitzungsaal des Bundesverfassungsgerichts

Als sich am 15. Dezember um 10 Uhr die Tür öffnete und die acht rot gewandeten Verfassungsrichter den Sitzungssaal betraten, wurde es dort sehr still. So manchen Bürgerrechtler überfuhr eine Gänsehaut: Diese Verhandlung ist die Nagelprobe. Hält die Front gegen eine systematische Aushöhlung der Grundrechte, die viele Staatsrechtler der alten Bundesregierung unterstellen?

Es geht um viel, und die Entscheidung wird jeden Bundesbürger gleichermaßen betreffen: Erstmalig wurde ein Gesetz verabschiedet, das unabhängig von einem strafrechtlichen Verdacht die Erhebung von Daten möglich macht, also quasi eine präventive Überwachung installiert. Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden gemäß dem neuen Paragrafen 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) für sechs Monate aufbewahren. Für die Internet-Provider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Seitdem speichern auch sie, wann sie welchem Kunden welche IP-Adresse zugewiesen haben. Die frühere große Koalition hatte damit eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 umgesetzt.

Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. In mehreren Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler aber bis zu einer Entscheidung über die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Zwar darf gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich mit einer nie dagewesenen Zahl von Klägern konfrontiert: Allein eine der mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung wird von über 34 000 Bürgern unterstützt. Unter anderem aus Sorge um das informationelle Selbstbestimmungsrecht haben zudem Gewerkschaften, mehrere Parteien und einzelne Politiker geklagt. Dazu gehört neben den Altliberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hat sich allerdings in der Verhandlung entschuldigen lassen, da jetzt ein Interessenskonflikt bestehe.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte nun unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier stellvertretend zu drei Beschwerden in der Anhörung. Ein Urteil soll es aller Voraussicht nach erst im Frühjahr geben. Papier betonte zu Beginn der Verhandlung, die Beschwerden würden grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen und stellte die Vorratsdatenspeicherung in eine Reihe mit dem „Großen Lauschangriff“, der Telefonüberwachung und der Online-Durchsuchung. Bei allen diesen Überwachungsmaßnahmen hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber korrigiert und ihn zu massiven Beschränkungen der Vorhaben gezwungen. Im Rahmen der Entscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung schuf das Verfassungsgericht gar ein neues Grundrecht, nämlich das auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts: Wilhelm Schluckebier, Prof. Dr. Michael Eichberger, Prof. Dres. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Prof. Dr. Otto Bryde, Prof. Dr. Johannes Masing, Prof. Dr. Reinhard Gaier (von links nach rechts)

Ein Blitzlichtgewitter setzte ein, als die Bürgerrechts-Haudegen der FDP den Saal betraten: Burkhard Hirsch und Gerhard Baum sind die prominenten Speerspitzen des Widerstands gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der frühere Bundesinnenminister Baum rechnet damit, dass das Gesetz auf keinen Fall Bestand haben wird: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ausnahmslos grundgesetzwidrig. Und sie betrifft alle Bürger, die damit zu Risikofaktoren werden, ohne dazu den geringsten Anlass gegeben zu haben.“ Und Hirsch betonte: „Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten.“ In einem flammenden Plädoyer referierte er über den „Dammbruch“, den die frühere Regierung provoziert habe. Da mochten es ihm die acht Richter auch verzeihen, dass er vom „Blueberry-Gerät“ berichtete, mit dem ja nun jeder stets ortbar sei.

Die Tagesordnung zur Verhandlung sah vor, dass zunächst Belange der Speicherung erörtert wurden und in einem zweiten Komplex die Zugriffsmöglichkeiten auf die Vorratsdaten Thema waren. Diese strikte Trennung könnte auf eine Tendenz verweisen, die Experten bereits aus den einstweiligen Anordnungen des Gerichts gelesen haben: Der Senat koppelt Speicherung und Nutzung der Daten voneinander ab. Denkbar also, dass er in seiner Entscheidung die Speicherung zulassen, aber die Nutzung massiv einschränken wird.

Die Bundesregierung als Angegriffene geriet während der Verhandlung des ersten Teils massiv unter Druck. Als Bevollmächtigten hatte sie Professor Christoph Möllers, Staatsrechtler an der Universität Göttingen, geschickt. Die Richter beharkten unter den Augen des erstaunten Publikums Möllers mehrfach mit der Frage, wo er denn die Grenzen der Speicherung verorte. Warum nur Verkehrsdaten, warum nicht auch Fluggastdaten oder Bahnfahrerbewegungen? Möllers antwortete ausweichend, die Grenze sei ja mit der Dauer von sechs Monaten gesetzt.

Insgesamt machte die Vertretung der Bundesregierung keine sonderlich gute Figur. Dazu passt, dass der Vorsitzende Richter Papier im späteren Verlauf wörtlich zu Protokoll gab: „Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt.“

Als es um die Zugriffsmöglichkeiten auf die Vorratsdaten ging, warf der Sachverständige Professor Andreas Brinkmann einen USB-Stick ins Wasserglas und schenkte ihn anschließend dem Gerichtsvorsitzenden Papier mit den Worten: „Den können Sie auch schlucken.“ Er wollte damit demonstrieren, wie leicht es ist, Daten aus Unternehmen herauszuschmuggeln. Sein Fazit: „Die Vorratsdatenspeicherung ist eine weitere große Sicherheitslücke.“

Zu Wort kam auch die Medienindustrie. Jan Florian Drücke, Leiter Recht und Technik beim Bundesverband Musikindustrie, zitierte aus der bekannten Brennerstudie. Pro legalem Download eines Musikstücks seien acht rechtswidrige Downloads zu verzeichnen. Man könne die illegalen Dateitauschvorgänge beweissicher dokumentieren, es fehlten eben nur Name und Anschrift des Nutzers. Und da das „Internet kein rechtsverfolgungsfreier Raum“ sei, käme die Vorratsdatenspeicherung den Rechteinhabern zugute. Auch nach Ansicht des Vertreters des Börsenvereins des deutschen Buchhandels dürfe „sich informationelle Selbstbestimmung nicht vollständig gegen Urheberrecht durchsetzen“.

Die obersten Polizeibehörden plädierten erwartungsgemäß für die Beibehaltung der sechsmonatigen Speicherungsfrist. BKA-Präsident Jörg Ziercke nannte zahlreiche Beispiele von Verbrechen, bei denen es für die Ermittlungsergebnisse besser gewesen wäre, wenn die Ermittler Zugriff auf die Vorratsdaten gehabt hätten. Das Internet dürfe kein verfolgungsfreier Raum werden, betonte auch er.

Schlussendlich wurde im Saal und unter den Pressevertretern erfolglos orakelt, wie denn nun Äußerungen und Minenspiele der acht Richter zu deuten seien. Einig waren sich die juristischen Experten, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erhebliche Einschnitte erfahren dürfte. Ob das Gericht, wie von den Beschwerdeführern mehrfach angeregt, zunächst den Europäischen Gerichtshof auf die verfassungsrechtlichen Bedenken in Deutschland stoßen wird, ist unklar. Unwahrscheinlich ist dem Expertentenor zufolge eine Ablehnung des Gesetzes in Bausch und Bogen. (hob)